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Saisonarbeit

Einsatz von Drittstaatsangehörigen und Asylbewerbern einfacher möglich

Die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft. Die Regelung gilt bis 31. Oktober 2020.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft erteilt. Die Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2020, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit. Mit der Globalzustimmung sollen unbürokratisch weitere Arbeitskräfte für die Saisontätigkeit in der Landwirtschaft gewonnen werden können.

Konkret geht es um eine befristete deutliche Verfahrenserleichterung bei der Beschäftigungsaufnahme. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme nun nicht mehr in jedem Einzelfall erteilen. Die Arbeitskräfte können so schneller ihre Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.

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Die Globalzustimmung gilt für:

  • Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist,
  • Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten,
  • die Beschäftigung von Personen mit einer Duldung und für
  • Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) weist darauf hin, dass damit Drittstaatsangehörige, die bisher im Hotel- und Gaststättenbereich tätig waren, einfacher in der Landwirtschaft tätig werden können. Personen aus Drittstaaten, die derzeit wegen der Schließung von Hotels und Restaurants beschäftigungslos sind, könnten ohne erneute Zustimmung der Arbeitsagentur bis Ende Oktober 2020 eine Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.

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