Damit können die EU-Mitgliedsländer ab 1. Januar nächsten Jahres jedem landwirtschaftlichen Betrieb Staatsbeihilfen bis zu 7 500 Euro pro Dreijahreszeitraum gewähren, ohne die Kommission vorher um Erlaubnis zu fragen oder sie darüber zu unterrichten. Gleichzeitig hob die Brüsseler Behörde die Obergrenze für das Gesamtvolumen an De-Minimis-Beihilfen auf 0,75 % des landwirtschaftlichen Produktwerts eines Mitgliedstaates an. Bislang betrug das Limit 0,3 %. Deutschland kann damit seinen Landwirten künftig bis zu 297,8 Mio. Euro an De-Minimis-Beihilfen zahlen statt bislang 133,5 Mio. Euro. Die Kommission geht bei De-Minimis-Beihilfen davon aus, dass sie aufgrund ihrer geringen Höhe keine Wettbewerbsverzerrungen verursachen. Gemessen an der Höhe der erhaltenen EU-Direktbeihilfen sind Staatsbeihilfen von 7 500 Euro pro Dreijahreszeitraum - das heißt durchschnittlich 2 500 Euro pro Jahr - in einigen Mitgliedstaaten jedoch durchaus beachtlich. Wie aus Statistiken der Kommission hervorgeht, erhielten in der EU-25 im Jahr 2005 fast 70 % der landwirtschaftlichen Betriebe 2 000 Euro oder weniger an Direktbeihilfen. Wegen der schrittweisen Einphasung der Direktzahlungen fällt dieser Anteil in den neuen Mitgliedstaaten naturgemäß besonders groß aus. So beträgt er in Ungarn rund 89 %, in Polen 98 % und in Slowenien 99 %. Doch auch einige "alte" Mitgliedstaaten haben einen hohen Anteil an Landwirten, die sich pro Jahr mit maximal 2 000 Euro an Direktbeihilfen begnügen müssen. In Portugal beträgt dieser Anteil beispielsweise 84 %, in Italien 77 %, in Griechenland 76 % und in Spanien 61 %.
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EU erlaubt höhere De-Minimis-Beihilfen
Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche die Obergrenze für De-Minimis-Beihilfen in der Landwirtschaft von bislang 3 000 Euro auf 7 500 Euro angehoben.
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