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Grüne fordern von Schmidt bundesweites Gentechnik-Verbot

Die Fraktion der Grünen im Bundestag hat am Montag eine Aktuelle Stunde beantragt. Hintergrund ist die Aussage von Bundesagrarminister Christian Schmidt, es den Bundesländern zu überlassen, ob sie GVO erlauben oder verbieten wollen. Vor einem Flickenteppich warnt unterdessen auch der BÖLW.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Fraktion der Grünen im Bundestag hat am Montag eine Aktuelle Stunde mit dem Titel "Haltung der Bundesregierung zu einem bundeseinheitlichen Verbot des Anbaus gentechnisch veränderten Pflanzen" beantragt. Hintergrund ist die Aussage von Bundesagrarminister Christian Schmidt, es den Bundesländern zu überlassen, ob sie GVO erlauben oder verbieten wollen.

 

Grünen-Geschäftsführererin Britta Haßelmann betonte dazu erneut, dass die große Mehrheit der Deutschen keine Gentechnik auf dem Teller wolle. Voraussetzung dafür sei ein flächendeckendes Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen in ganz Deutschland. Ein solches Verbot befürworte auch die Umweltministerin. Ganz im Gegensatz zu Schmidt, der nach Ansicht von Haßelmann damit einen Flickenteppich von unterschiedlichen Regeln und maximaler Bürokratie riskiert.

 

„Und die Bienen werden sich bei der Verbreitung von gentechnisch veränderten Pollen nicht an die Grenzen der Bundesländer halten. Die Bundesregierung muss für Klarheit sorgen, wie sie den Willen der Menschen, Gentechnik aus den Lebensmitteln herauszuhalten, umsetzen will“, so die Politikerin.


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BÖLW verlangt einheitliches Konzept und Verbot


Unterstützung erhalten die Grünen vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Dessen Vorsitzender Felix Prinz zu Löwenstein erklärte am Montag: „Mit regionalen Gentechnik-Anbauverboten steuert Agrarminister Schmidt auf eine chaotische und kostspielige Situation zu. Bereits der europäische Flickenteppich stellt für ökologisch und für gentechnikfrei arbeitende Landwirte und Lebensmittelproduzenten eine enorme Herausforderung dar. Mit noch kleinteiligeren Anbauverboten auf Länderebene ist aufgrund der innerdeutschen Warenflüsse von Saat- und Erntegut jedoch Chaos vorprogrammiert.“

 

Das Ziel, das mit den Anbauverboten erreicht werden soll, nämlich Wahlfreiheit für den Verbraucher zu garantieren und die Existenz der mittelständischen deutschen Lebensmittelwirtschaft zu sichern, wird nach Ansicht Löwensteins völlig ins Gegenteil verkehrt. Denn Wirkung könne mit dem sogenannten „Opt out“ nur entfaltet werden, wenn das Anbauverbot von Gentechnik-Pflanzen bundeseinheitlich geregelt wird.

 

„Schmidt stiehlt sich aus der Verantwortung, wenn er hier die Länder in die Pflicht nehmen will. Der Bund kann ohne weiteres die Voraussetzungen für bundesweite und bundeseinheitliche Gentechnik-Verbote schaffen. Und nur so können enorme Kosten für Warentrennung vermieden und der wachsende Markt für Bio-Lebensmittel und für gentechnikfreie Produkte mit heimischer Ware bedient werden. Wenn Schmidt mit seinem Vorschlag Deutschland zu einem Gentechnik-Flickenteppich macht, erweist der der deutschen Lebensmittelwirtschaft einen Bärendienst.“

 

Der BÖLW erwarte von Schmidt, dass er einen Entwurf für bundesweite und bundeseinheitliche Gentechnik-Anbauverbote vorlegt. Darüber hinaus müsse er ein Konzept erstellen, wie er die Folgekosten des Gentechnik-Anbaus den Verursachern anlasten will.

 

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