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Sachsen

Günther: "Brauchen Gesetzgebung, die faire Handelspraktiken garantiert"

Laut Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther läuft etwas schief im Agrarhanedlssystem. Er wünscht sich ein Verbot von Verkäufen unter Erzeugerpreis und von Listungsgebühren.

Lesezeit: 3 Minuten

Der stellvertretende sächsische Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther wünscht sich ein effektives Agrarmarkstrukturgesetz. Im Bundesrat sagte er kürzlich:

"Mit unserem Agrar- und Ernährungssystem läuft etwas grundlegend falsch. Die zahlreichen Aktionen der Landwirte vor Lagern und Läden des Lebensmitteleinzelhandels machen das deutlich. Mit einer Billigpreispolitik insbesondere bei Milch- und Fleischprodukten ist kein Auskommen in der Landwirtschaft möglich und erst recht keine den gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht werdende, nachhaltige Landwirtschaft."

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Auch die Bundeskanzlerin habe das erkannt und zu einem Gespräch ins Kanzleramt eingeladen. Dass es erst die Proteste brauchte, damit die Bundeslandwirtschaftsministerin endlich das ausstehende Agrarmarktstrukturgesetz zu unfairen Handelspraktiken in Angriff nimmt, hält er für bedauerlich. Dennoch werde hier ein Schritt in die richtige Richtung gegangen.

Hoffnungen in neues Gesetz

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes wird laut Günther die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette nun endlich in deutsches Recht umgesetzt.

Ziel ist eine deutliche Verbesserung des Schutzes der Landwirte vor unlauteren und unfairen Handelspraktiken in der gesamten Lebensmittelversorgungskette. "Ich begrüße es, dass die Bundesregierung für dieses Ziel in ihrem Entwurf mit dem Verbot von zwei sogenannten grauen Praktiken bereits über die bloße Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie hinausgeht."

Das reicht jedoch laut dem Minister nicht aus. Es sei bekannt, dass die großen Ketten des Lebensmitteleinzelhandels ihre Marktmacht seit Jahren schonungslos und schamlos ausnutzen, und es sei gut, dass das Gesetz nun versucht, dem etwas entgegen zu stellen, so der Politiker.

UTP-Richtlinie geht Marktmacht des LEH nicht an

An den oft unfairen Praktiken der Verarbeitungsindustrie geht die UTP-Richtlinie seiner Meinung nach aktuell allerdings völlig vorbei. Dabei seien die Verarbeiter die Hauptabnehmer landwirtschaftlicher Produkte. "Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass neben dem Lebensmitteleinzelhandel auch die Preispolitiken der Mühlen, Molkerei-, Schlacht-, Zucker- oder Landhandelskonzerne gegenüber Lieferanten und Primärerzeugern in den Blick genommen werden."

Günther fordert eine Gesetzgebung, die faire Handelspraktiken für alle garantiert. Besonders die Verhandlungsposition der Landwirte müsse deutlich gestärkt werden, aber auch die der handwerklichen Lebensmittelverarbeitung. Gleichzeitig soll der Handel in die Pflicht genommen werden.

Listungsgebühren und Verkauf unter Erzeugerpreis verbieten

"Ganz persönlich plädiere ich für ein vollständiges Verbot der unfairen Handelspraktiken aus der sogenannten grauen Liste. So zum Beispiel das Verbot von Listungsgebühren, die der Handel für die Aufnahme ins Sortiment verlangt. Denn letztlich handelt es sich bei solchen Vertragskonditionen in aller Regel nicht um Vereinbarungen auf Augenhöhe, sondern um Knebelverträge zu Lasten der Erzeuger oder Lieferanten. Freiwillige Selbstverpflichtungen helfen uns hier nur sehr bedingt oder gar nicht weiter."

Außerdem fordert Günther die Prüfung eines Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter den Erzeugerkosten. Nach dem Vorbild Spaniens könnte dafür eine Preisbeobachtungsstelle eingerichtet werden, die Richtwerte zu kostendeckenden Preisen ermittelt.

"Die verschärfte Umsetzung der UTP-Richtlinie wird die Preismisere am Agrarmarkt nicht lösen, sie kann aber für etwas mehr Augenhöhe in den Verhandlungen der Bauern aber auch der Verarbeiter mit ihren Abnehmern sorgen", sagte er im Bundesrat.

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