Mit deutlicher Kritik und Unverständnis reagiert der im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) organisierte Bundesverband Deutsches Ei (BDE) auf den Vorstoß der Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, Übergangsfristen für bestehende Kleingruppenhaltungen faktisch nur bis Ende 2023 zuzulassen. „Das kommt einer Enteignung der rund 150 deutschen Legehennenhalter gleich, die Millionen in diese erst seit 2006 existierende moderne Haltungsform investiert haben“, missbilligt ZDG-Vizepräsident und BDE-Vorsitzender Dr. Bernd Diekmann die aus Sicht der Eierwirtschaft nicht nachvollziehbare Initiative der beiden Bundesländer. Als „willkürlich und deutlich zu kurz gegriffen“ kritisiert er die von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ins Spiel gebrachte Frist bis Ende 2023. Diekmann formuliert den klaren Appell der deutschen Eierwirtschaft an Bundesministerin Ilse Aigner, dem Vorschlag der Länder nicht zu folgen und vielmehr der Bewertung juristischer Experten aus dem eigenen Hause zu trauen. Das Bundesministerium hatte gegenüber der Eierwirtschaft die Auffassung vertreten, eine kürzere Frist als bis Ende 2029 sei wegen verfassungsrechtlicher Bedenken aufgrund des grundgesetzlich geschützten Eigentums (Artikel 14 GG) nicht haltbar. Zwar sei eine kürzere Übergangszeit als die ursprünglich vom Bundesministerium formulierte Frist bis Ende 2035 durch keine sachliche Argumentation zu rechtfertigen, schildert Diekmann seine Bedenken, macht aber zugleich die Gesprächsbereitschaft der Eierwirtschaft deutlich: „Mit einem realistischen Kompromiss könnte die Eierwirtschaft notfalls leben.“
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