Das Amtsgericht Hamburg hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Agrar SE die vorläufige Insolvenzverwaltung in Eigenverwaltung angeordnet. Den entsprechenden Beschluss finden Sie hier.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt, der Vorstand wurde ergänzt um Rechtsanwalt Jan Ockelmann als Chief Restructuring Officer (CRO). Parallel hat Herr Siegfried Hofreiter sein Vorstandsmandat niedergelegt.
Gläubiger, insbesondere Inhaber von Anleihen werden gebeten, sich auf der Seite https://ktg-agrar.insolvenz-solution.de/start im Bereich „Registrierung“ zu registrieren, da sich die Anleihen im Streubesitz befinden und dem Unternehmen die Anschriften der Anleihegläubiger naturgemäß nicht bekannt sind.
Zu beachten sei, dass Forderungsanmeldungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich sind. Zudem seien andere Unternehmen wie KTG Energie AG, KTG Foods SE oder andere verbundene Unternehmen vom Insolvenzverfahren nicht betroffen, heißt es.
Sie sind Gläubiger der KTG Agrar SE, falls Sie
- eine der Anleihen der KTG Agrar SE gezeichnet haben und diese sich in Ihrem Wertpapierdepot befindet
- Lieferant oder Dienstleister sind und noch unbezahlte Rechnungen der KTG Agrar SE haben
- Arbeitnehmer der KTG Agrar SE sind und Lohnforderungen haben
- Anderweitig Forderungen gegen die KTG Agrar SE haben
Sie sind nicht Gläubiger der KTG Agrar SE und nicht betroffen, falls Sie Anleihen (ISIN: DE000A1ML257, WKN A1ML25) oder Aktien der KTG Energie AG gezeichnet haben. Auch nicht betroffen sind Lieferanten, Dienstleister und Mitarbeiter aller anderen Unternehmen der KTG Gruppe.
Die KTG Agrar SE hat zwei Anleihen emittiert:
- „KTG Biowertpapier II“: 7,125 % Anleihe 2011/2017 in Höhe von bis zu insgesamt nominal 250 Mio. EUR (ISIN DE000A1H3VN9, WKN: A1H3VN)
- „KTG Biowertpapier III: 7,25 % Anleihe 2014/2019 in Höhe von bis zu insgesamt nominal 92 Mio. EUR (ISIN DE000A11QGQ1, WKN: A11QGQ)
Aktuell befindet sich die KTG Agrar SE im vorläufigen Insolvenzverfahren. Daher ist eine Forderungsanmeldung, auch eine „vorsorgliche Forderungsanmeldung“ noch nicht möglich. Eine Forderungsanmeldung ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich.
Über die Eröffnung des Insolvenzverfahren werden Sie u.a. auch auf dieser Webseite informiert.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nach heutigem Stand voraussichtlich Anfang September erfolgen.
KTG Energie AG: Veränderung im Vorstand
Dr. Thomas Berger, CEO der KTG Energie AG, hat den Vorstand der Gesellschaft verlassen. Darauf haben sich der Aufsichtsrat und Dr. Berger in beiderseitigem Einvernehmen verständigt. Dr. Berger wird dem Unternehmen weiterhin beratend zur Verfügung stehen. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Dr. Berger für die geleistete Arbeit in der Investitions- und Wachstumsphase des Unternehmens und die vertrauensvolle Zusammenarbeit seit dem Jahr 2009.
Christian Heck, als COO im Vorstand zuständig für das operative Geschäft, wird das Unternehmen bis auf weiteres als Alleinvorstand führen. Unterstützt wird er dabei von einer starken zweiten Führungsebene. Somit ist Kontinuität beim Anlagenbetrieb und in den laufenden Finanzierungsgesprächen gewährleistet.