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Landwirt verklagt Omira auf Gewinnbeteiligung

Seit Dienstag klagt der Fronhofener Landwirt Ewald Butscher vor dem Landgericht gegen die OMIRA Oberland-Milchverwertung Ravensburg GmbH. Hintergrund ist die Tatsache, dass das Unternehmen seine Gewinne als GmbH seit Jahren nicht an die Gesellschafter ausschüttet.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Dienstag klagt der Fronhofener Landwirt Ewald Butscher vor dem Landgericht gegen die OMIRA Oberland-Milchverwertung Ravensburg GmbH. Hintergrund ist die Tatsache, dass das Unternehmen seine Gewinne als GmbH seit Jahren nicht an die Gesellschafter ausschüttet. Der Milchbauer meint, zu Unrecht, weil es sonst eine Genossenschaft wäre, wie die Schwäbische Zeitung berichtet. Über die Milchliefergruppe Fronhofen sei der Landwirt an der Omira beteiligt. Konkret gehe es Landwirt Butscher um den Gewinn aus dem Geschäftsjahr 2007 in Höhe von 312 000 Euro, deren Auszahlung er seit Dienstag am Landgericht Ravensburg einklagen will. "Die Rechte der Lieferanten stehen im Fokus", sagt Butscher. Die OMIRA GmbH hat laut der Zeitung ein Stammkapital von etwa 25 Mio. Euro, Gesellschafter wären das Allgäu-Milchwerk Neuravensburg, die Neuburger Milchwerke GmbH & Co. KG, das Milchwerk Radolfzell und die Bodensee-Albmilch GmbH Rottweil sowie rund 130 Milchliefergruppen. Diese Gruppen, zu denen auch die Milchliefergruppe Fronhofen gehört, würden ein Stammkapital von rund 13 Mio. Euro halten. Die Omira teile die Meinung Ewald Butschers allerdings nicht. "Unsere Aufgabe ist es, einen guten Milchpreis zu erwirtschaften, und dieses gute Ergebnis geben wir dann über den Milchpreis an die Bauern weiter", erklärt Geschäftsführer Stefan Bayr gegenüber der Schwäbischen Zeitung. Gerade im Jahr 2007 habe die Omira ihren Milchlieferanten einen Milchpreis gezahlt, der deutschlandweit in der Spitzengruppe gewesen wäre. "Die Entscheidung, den Gewinn in Höhe von 312 000 Euro aus dem Jahr 2007 vollständig den Rücklagen zuzuführen, ist auf der Gesellschafterversammlung einstimmig so beschlossen worden", sagt Bayr. "Ich weiß nicht, was dieser Vorstoß soll: Bei Ausschüttung wäre das ein Betrag von 150 Euro vor Steuern für Herrn Butscher." Am 10. Februar will das Gericht eine Entscheidung verkünden.

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