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LSV und LKK vergleichen Daten mit Prämienantrag!

In gut drei Wochen endet die Antragsfrist für Betriebsprämien. Bis spätestens zum15. Mai müssen Sie Ihre Anträge bei der jeweils zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer oder dem Landwirtschaftsamt abgegeben haben. Bei verspäteter Abgabe verringert sich die Prämie um jeweils 1 % je Arbeitstag.

Lesezeit: 3 Minuten

In gut drei Wochen endet die Antragsfrist für Betriebsprämien. Bis spätestens zum15. Mai müssen Sie Ihre Anträge bei der jeweils zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer oder dem Landwirtschaftsamt abgegeben haben. Bei verspäteter Abgabe verringert sich die Prämie um jeweils 1 % je Arbeitstag. Bei mehr als 25 Tagen wird der Antrag ganz abgelehnt. Ab diesem Jahr sollten Sie aber genauer über Ihren Antrag gucken als sonst. So weist Ullrich Kock vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband darauf hin, wie wichtig es von nun an ist, dass die Daten stimmen. Denn neuerdings leitet \- in diesem Fall die Landwirtschaftskammer - die Angaben an die Landwirtschaftliche Sozialversicherung LSV weiter. Diese bestimmt damit die Versicherungspflicht in den einzelnen Sparten und legt die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Kranken- wie Pflegekasse (LKK/LPK) festgesetzt. Erstmalig stehen in diesem Jahr die Programme zur Verfügung, sodass der elektronische Datenabgleich tatsächlich durchgeführt wird. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die gegenüber der Landwirtschaftskammer gemachten Angaben korrekt sind. Diese werden deshalb von der LSV als richtig unterstellt, so Kock. Nun kommt es aber immer wieder vor, dass Landwirte Änderungen bei der Flächengröße und der Nutzungsart der Sozialversicherung nicht (rechtzeitig) melden. Bei der Beantragung der Betriebsprämien werden aber die aktuellen Daten verwandt. Insoweit kann es nach dem Datenabgleich mit Wirkung zum 15. Mai 2009 zu Beitragsnachforderungen bei der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse/Pflegekasse kommen.


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Direkte Folgen bei Ungereimtheiten


Gravierender sind allerdings laut dem WLV-Experten die Auswirkungen, wenn z.B. bei Landwirt gegenüber der Alterskasse erklärt hat, er habe den Betrieb abgegeben, dann aber bei der Landwirtschaftskammer die Prämie für "seinen" Hof noch im eigenen Namen beantragt. Dies kann zum rückwirkenden Wegfall seiner Altersrente führen! Erhebliche Probleme kann es auch bei unterschiedlichen Angaben zur Größe der bewirtschafteten Fläche geben. Dies gilt besonders beim Rückbehalt. So darf ein Altenteiler bei Bezug einer Alterskassenrente bis zu 1,5 ha LN weiter bewirtschaften. Beantragt er nun für 3 ha die Flächenprämie, geht die Alterskasse davon aus, dass er diese Fläche tatsächlich noch bewirtschaftet. Folge: Die Rente wird nicht mehr gezahlt und es kämen Rückforderungen. Ganz erhebliche Beitragsnachforderungen drohen Versicherten, wenn sie der Kammer im Prämienantrag eine Fläche über 6 ha melden und der LSV davon nichts weiß. Diese 6 ha gelten als Mindestgröße für die Versicherungspflicht bei der LSV in Nordrhein-Westfalen. Bei extrem auseinandergehenden Angaben kommt es zu einer Einzelfallprüfung.

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