Das Biotechnologie-Unternehmen Monsanto kann die Vermarktung von Sojamehl aus Argentinien, in dem sich Reste patentgeschützter DNA-Sequenz finden, in der EU nicht verbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Woche entschieden. Wie der Pressedienst AgE berichtet, hat Monsanto die DNA-Sequenz, die die Sojapflanzen tolerant gegenüber dem Herbizid Roundup (Gyphosat) macht, 1996 in der EU patentieren lassen. Dieses Patent gilt laut EuGH aber nicht für Roundup-Ready Soja, das aus Argentinien importiert wird. Monsanto dürfe also keine Lizenzgebühren verlangen.
Monsanto hatte vor dem niederländischen Gerichtshof in Den Haag geklagt. Der Konzern verlangte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die niederländische Firma Cefetra. Diese habe 2005 und 2006 argentinisches Soja in der EU verkauft, dass die charakteristische Sequenz von Round-up Ready Soja enthalte. Das Gericht verwies den Fall an den Europäischen Gerichtshof. Die Richter stellten nun klar, dass die Funktion der patentierten DNA-Sequenz nicht erkennbar und in den Resten nicht mehr nutzbar sei. Der EU-Patentschutz greife hier also nicht. Die EU-Kommission zeigte sich über das Urteil erleichtert.