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MV: Dürre existenzbedrohend - Schadensausgleich noch nicht möglich

„Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos!“, sagte am Mittwoch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zur aktuellen Erntesituation. Das diesjährige Dürregeschehen habe ohne Zweifel zum Teil existenzbedrohende Auswirkungen für die Landwirtschaftsbetriebe des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Lesezeit: 2 Minuten

„Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos!“, sagte am Mittwoch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zur aktuellen Erntesituation. Das diesjährige Dürregeschehen habe ohne Zweifel zum Teil existenzbedrohende Auswirkungen für die Landwirtschaftsbetriebe des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Betroffenheit sei je nach den regionalen Witterungs- und Standortbedingungen unterschiedlich groß.

 

„Das Ausmaß der Dürre zeichnet sich jedoch ab. Die Ernte der Wintergerste ist abgeschossen, da haben wir erhebliche Mindererträge von bis zu 50 Prozent und damit verbundene Mindererlöse von rund 47 Mio. Euro“, so der Minister. „Auch die ersten Ergebnisse weiterer Mähdruschfrüchte deuten darauf hin, dass die Verluste noch höher ausfallen werden als bisher befürchtet. Die Erträge beim Raps liegen demnach nur zwischen 15 und 35 Dezitonnen pro Hektar und beim Winterweizen zwischen 35 und 60 Dezitonnen pro Hektar.“ Außerdem sei abzusehen, dass der 2. und. 3. Schnitt auf den Wiesen und Weiden ausfällt, was die Futterversorgung in den viehhaltenden Betrieben gefährde.


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Arbeitsgruppe Dürre eingerichtet


Erst nach Abschluss der gesamten Ernte könnte das Schadensausmaß insgesamt bewertet werden. „Deshalb sind uns im Moment auch noch die Hände gebunden, was finanzielle Hilfen zum Schadensausgleich angeht“, wirbt der Minister um Verständnis bei den betroffenen Landwirten.


Sollte sich im weiteren Ernteverlauf abzeichnen, dass aufgrund widriger Witterungsverhältnisse bei einer erheblichen Anzahl von Betrieben das gesamtbetriebliche Einkommen um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum 3-Jahresdurchschnitt aus den letzten 5 Jahre sinkt, seien Hilfsmaßnahmen zum Schadensausgleich möglich.


Dazu zähle der Erlass einer entsprechenden Schadensausgleichsrichtlinie, um finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die dafür benötigten finanziellen Mittel müssten aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden. Grundlage dafür sei die „Nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrohen oder widrige Witterungsverhältnisse“ vom 29.06.2015.


„In der Zwischenzeit sind wir aber nicht untätig“, betont der Minister. So habe er bereits frühzeitig eine Arbeitsgruppe „Dürre“ eingerichtet, die sich permanent mit dem Erntegeschehen und den Ernteergebnissen beschäftigt.


Als Hilfe seien bereits Pachtstundungen bei Flächen in Landesbesitz auf Antrag möglich. Gleiches gelte für fällige Steuerzahlungen. Auch seien die ökologischen Vorrangflächen für Mahd und Beweidung freigegeben worden, um die viehhaltenden Betriebe im Land zu unterstützen.

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