Anträge für das Niedersächsische und Bremer Agrar-Umweltprogramm 2011 (NAU/BAU-2011) können Landwirte vom 15. März bis zum 16. Mai bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen.
Laut dem Agrarministerium können sich die Landwirte beispielsweise für die Anlage von einjährigen (A5) bzw. mehrjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen (A6) oder eine Förderung der Zwischenfrucht und Untersaat auf Ackerflächen (A7) entscheiden. Daneben wird eine klimaschonende Grünlandbewirtschaftung aller Dauergrünlandflächen eines Betriebes mit Milcherzeugung (B0) und eine extensive Grünlandnutzung entweder durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung (B1) oder nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung (B2) vergütet.
Außerdem können Anträge zum Wiesenvogelschutz auf Grünland (B3) und zur Förderung ökologischer Anbauverfahren sowohl für die Beibehaltung als auch für die Umstellung (C) gestellt werden. Dem Hannoveraner Agrarressort zufolge beträgt die Laufzeit der Beihilfe für alle Maßnahmen fünf Jahre. Außerdem besteht die Möglichkeit, bestehende Verpflichtungen zu erhöhen. (AgE)
Bayern: Frist für Agrarumweltmaßnahmen endet Montag
Wer in Bayern an den freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen will, muss sich beeilen. Die Frist für die Anträge endet am kommenden Montag, 28. Februar 2011. Darauf weist der Bayerische Bauernverband hin.