Die griechische EU-Ratspräsidentschaft will noch vor der Europawahl Ende Mai bei der Reform der EU-Absatzförderung eine politischen Einigung mit dem Europaparlament erreichen. Beobachter halten es unter Verweis auf den knappen Zeitplan jedoch für fraglich, ob dies gelingen kann.
Bei der Aussprache unter den Ministern zeigte sich, dass bereits zwischen den Mitgliedstaaten noch beträchtlicher Verhandlungsbedarf besteht. Viele Delegationen sind gegen die von der Europäischen Kommission geplanten Abschaffung der nationalen Kofinanzierung, mit der bisher die Eigenbeteiligung der Antragssteller auf bis zu 20 % gesenkt werden konnte.
Die Kommission will unabhängig von der Haushaltslage eines Mitgliedstaates gleiche Ausgangsbedingungen für alle schaffen und 50 % bis 60 % der Kosten eines Projekts übernehmen; der Rest müsste von den Unternehmen selbst getragen werden. Befürworter eines Zuschusses aus dem nationalen Haushalt erwarten Finanzierungsschwierigkeiten für kleine und mittlere Unternehmen.
Drittländer und Binnenmarkt
Gespalten sind die Minister über die Frage, ob sich die Absatzförderung auf Drittländer beschränken soll oder nicht. Vor allem Länder wie Großbritannien, Dänemark und Schweden pochen auf einen möglichst großen EU-Mehrwert der Absatzförderung, der sich aus ihrer Sicht vorrangig mit einem Engagement in Drittländern erreichen lässt. Die Bezuschussung von Absatzfördermaßnahmen am Binnenmarkt halten sie für kontraproduktiv, weil damit der Wettbewerb zwischen EU-Erzeugern angeheizt werde.
Andere Delegationen wie Frankreich, Italien, Österreich und Portugal warnten jedoch davor, die Absatzförderung innerhalb der EU völlig aufzugeben. Dr. Dietrich Guth vom Bundeslandwirtschaftsministerium warf die Frage auf, ob die geplante Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel von 61 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro mit dem mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020 in Einklang steht.
Gemeinsam mit den Deutschen kritisierten ferner viele Delegationen die geplante Zentralisierung der Antragsstellung direkt bei der Kommission unter Ausschaltung nationaler Behörden wie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Einhelliges Echo war: Die Mitgliedstaaten müssen angemessen beteiligt werden.