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Rinderhalter wegen angeblich geschwächter Kuh auf der Weide verurteilt

Wie sehr Tierhalter heute im Blick der Öffentlichkeit stehen, zeigt ein Gerichtsverfahren aus Würzburg. Ein Tierhalter stand dort vor dem Landgericht, weil Außenstehende offenbar meinten, den Rindern gehe es nicht gut.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie sehr Tierhalter heute im Blick der Öffentlichkeit stehen, zeigt ein Gerichtsverfahren aus Würzburg. Ein Tierhalter stand dort vor dem Landgericht, weil Außenstehende offenbar meinten, den Rindern gehe es nicht gut.

 

Das Gericht verurteilte den 45-jährigen Landwirt zu einer Geld­stra­fe von 1400 Eu­ro in 40 Ta­ges­sät­zen à 35 Eu­ro wegen Quä­le­rei ei­nes Rin­des im Sin­ne des Tier­schutz­ge­set­zes. Immerhin milderte der Richter damit das frühere Urteil des Amtsgerichts Gemünden deutlich ab.

 

In erster Instanz war der Mann noch wegen Quälerei von 27 Rindern im Winter 2010/2011 verurteilt worden. Wegen der hohen Prozesskosten dürfte jedoch auch die neue Entscheidung eine schmerzhafte Niederlage für den Landwirt sein, berichtet die Zeitung Main-Echo. Der Tierhalter hatte mit Freispruch gerechnet und denkt nun über eine Revision vor dem Oberlandesgericht Bamberg nach.


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Der Prozess


Wie die Zeitung schreibt, war es im Prozess wohl sehr mühsam, dem Bauern die angeblichen Verstöße nachzuweisen. „Es ist bitter, dass am Ende nur ein Tier übriggeblieben ist“, sagte Richter Thomas Trapp anschließend in seiner Urteilsverkündung. Laut Trapp habe das Gericht lange über jedes einzelne Tier diskutiert, aber unabhängig von Gutachtermeinungen entschieden. Das ist besonders deshalb interessant, weil der Angeklagte mehrere Gutachter offen abgelehnt und sogar einen Befangenheitsantrag gestellt hatte. Die Staatsanwältin hatte wegen Quälerei von sechs Rindern eine Geldstrafe von 4000 Euro und sogar ein Tierhaltungsverbot gefordert.



Für ein Tierhaltungsverbot sah das Gericht jedoch keine Grundlage und verwarf dieses daher. Auch bei fünf der sechs fraglichen Rinder war sich das Gericht nicht sicher, ob diese im Sinne des Tierschutzgesetzes gelitten haben und urteilte daher im Zweifel für den Angeklagten.


Der verurteilte Tierschutzverstoß: Schwaches Rind auf der Weide


Lediglich bei einem Tier war die Kammer davon überzeugt, dass es durch die Art der Rinderhaltung des 45-Jährigen erheblich gelitten habe, so das Main Echo weiter. Dabei handelt es sich um ein Rind, das im Herbst 2010 bei einer Kalbung einen Gebärmuttervorfall erlitten und davon geschwächt gewesen sei.



Die Kuh hätte nach Ansicht des Gerichts wegen seines schlechten Zustands in einen Stall gebracht werden müssen und nicht zusammen mit den anderen 26 Tieren der Herde während des strengen Winters 2010/2011 auf der Weide gehalten werden dürfen.


Der Angeklagte habe zu spät für einen ausreichenden Unterstand gesorgt und der Stall sei teilweise nicht ausgemistet gewesen - nur diese Vorwürfe blieben letztlich übrig.



Die Frage, ob die Rinder zu wenig zu fressen und zu saufen hatten, sah das Gericht als nicht mehr zu klären an. Darum spielten diese Punkte, über die während des Verfahrens besonders lange diskutiert worden war, für das Urteil keine Rolle. Trapp warf dem Veterinäramt zu unregelmäßige Kontrollen und eine mangelnde Dokumentation vor.


Unter anderem wegen Fehlern einer Praktikantin war ein Großteil der Rinder nicht ausreichend identifizierbar, weshalb dem Gericht etliches Beweismaterial fehlte. Die „Untätigkeit des Veterinäramts“ wertete Trapp zu Gunsten des Angeklagten.

 

Der Landwirt machte deutlich, dass er sich auch im Fall der Kuh als unschuldig betrachtet: „Diese Kuh war nicht geschwächt.“ Sowohl ein Gebärmuttervorfall als auch der Winter stelle nicht die vom Gericht angeführte Belastung für ein Rind dar. Die Außenhaltung bedeute keine Belastung, sondern eine Entlastung für die Tiere. Zudem sei der Stall trotz des vorhandenen Mists brauchbar gewesen.



Der 45-Jährige will ein Gutachten zu seinen Gunsten einzuholen. Falls er diese Absicht umsetzt, wird der Fall wohl vor das Oberlandesgericht gehen.

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