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Rüben: Rohstoffprämie richtig buchen

Steuerberater Carsten Isermann aus Göttingen erklärt, worauf Rübenanbauer achten müssen, wenn sie eine Rohstoffsicherungsprämie erhalten haben, damit sie an eine Fabrik liefern.

Lesezeit: 1 Minuten

Einige Rübenanbauer haben in diesem Jahr für die Kampagne 2018/2019 eine Rohstoffsicherungsprämie erhalten. Im Gegenzug mussten sie sich verpflichten, im kommenden Jahr wieder Rüben an ihre Fabrik zu liefern. Beachten Sie:

  • Einkommensteuer: Bei buchführenden Betrieben handelt es sich nicht um Erlöse für das Wirtschaftsjahr 2018/19, sondern um solche für den Zeitraum 2019/2020. Erst dann fallen dafür auch Steuern an. Überschussrechner müssen die Prämie hingegen in dem Wirtschaftsjahr versteuern, in dem sie diese erhalten haben, also im Wirtschaftsjahr 2018/2019.

  • Umsatzsteuer: Pauschalierer brauchen nichts weiter zu beachten. Regelbesteuerte zahlen 7%.

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