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Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative zum Bodenmarkt

Die Bundesregierung soll Möglichkeiten für eine Regulierung beim Handel von Geschäftsanteilen aufzeigen, die doppelte Grunderwerbssteuer für Gesellschaften streichen und die Transparenz verbessern.

Lesezeit: 3 Minuten

Sachsen-Anhalt drängt auf eine weitergehende Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts. Im Mittelpunkt einer Bundesratsinitiative der Landesregierung steht eine Besserstellung von Flächenkäufen gegenüber einer Übertragung mittels Anteilskäufen.

Der Entschließungsantrag für „Verbesserungen in der Bodenmarktpolitik“, den das Landeskabinett letzte Woche beschlossen hat, soll bereits in dieser Woche in den Bundesrat eingebracht werden. Sachsen-Anhalt spricht sich in dem Antrag dafür aus, die derzeitigen steuerlichen Vorteile beim Anteilsverkauf abzubauen. So soll die bestehende Grenze von 95 %, ab der Grunderwerbssteuer beim Verkauf von Anteilen an Gesellschaften fällig wird, deutlich abgesenkt werden.

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Ziel sei es, dadurch einen größeren Teil der Fälle zu erfassen. Sollte es hiergegen verfassungsrechtliche Bedenken geben, soll die Bundesregierung andere Möglichkeiten prüfen, um eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen Flächen- und Anteilskäufen zu gewährleisten.

Daneben soll der Bund den Ländern Hinweise geben, welche gesetzlichen Möglichkeiten sie für eine Regulierung beim Handel von Geschäftsanteilen landwirtschaftlicher Unternehmen haben. Unterdessen forderte der Bauernbund Sachsen-Anhalt die Landesregierung auf, selbst zu handeln und erinnerte sie an ihre Zusage, ein Landesagrarstrukturgesetz einzuführen.

Für bundeseinheitliche Vorgaben

Auf den Prüfstand stellen will Sachsen-Anhalt die von den Landgesellschaften zu leistende doppelte Zahlung der Grunderwerbssteuer beim Wiederverkauf von Flächen, die sie zuvor bei Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts erworben haben. Die Beibehaltung der doppelten Grunderwerbssteuer gehe zu Lasten der aufstockenden Landwirte, zu deren Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt werde. Schließlich erwartet Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz auf dem Bodenmarkt. Dazu zählen bundeseinheitliche Vorgaben für die jährliche statistische Erfassung von landwirtschaftlichen Kauf- und Pachtverträgen.

Generell müsse die in Aussicht gestellte stärkere Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern im Bereich der Bodenmarktpolitik konsequent fortgeführt werden. Die Länder seien in dem Ziel zu unterstützen, wirksame Regelungen für eine gute Agrarstruktur zu entwickeln.

Beherrschende Stellung am Boden- und Pachtmarkt verhindern

Der Bauernbund Sachsen-Anhalt bekräftigte seine Forderung nach Einführung eines Agrarstrukturgesetzes. Im Rahmen der gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt Mitte Juni in Stendal durchgeführten Tagung „Böden als Spekulations- und Renditeobjekt“ äußerte der Bauernbund-Präsident Jochen Dettmer sein Unverständnis, dass die regierungstragenden Landtagsfraktionen von Sachsen-Anhalt bislang keinen Gesetzentwurf zur Sicherung der Agrarstruktur vorgelegt hätten.

Die Tagung habe den erheblichen politischen Handlungsbedarf aufgezeigt, um eine weitere Konzentration von Land zu stoppen und die Agrarstruktur vor Verwerfungen zu schützen. Laut Dettmer wird es daher „höchste Zeit für ein Gesetz zur Sicherung der Agrarstruktur“.

Nach Auffassung des Bauernbund-Präsidenten bedarf es einer Erweiterung des landwirtschaftlichen Bodenrechts mit dem Ziel, eine beherrschende Stellung weniger Betriebe am Boden- und Pachtmarkt zu verhindern. Ziel eines Agrarstrukturgesetzes sei nicht die Lenkung des Bodenmarktes, sondern die Abwehr von Gefahren der Agrarstrukturverschlechterung, stellte Dettmer klar.

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