Im Januar teilte der Verband bereits mit, dass die Absprache inhaltlich fertig gestellt sei und nur noch die Unterschrift von bulgarischer Seite fehle. Trotzdem konnten die deutschen Arbeitsgeber bisher keine Saisonarbeitskräfte aus Bulgarien anfordern. Nachdem im März weitere Gespräche in Sofia stattgefunden haben, teilt die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) aber nun mit, dass die Erweiterung der Vermittlungsabsprache um Bulgarien kurzfristig in Kraft treten werde. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sind die Agenturen für Arbeit am 7. April 2008 gebeten worden, ab sofort Einstellungszusagen/Arbeitsverträge für bulgarische Arbeitskräfte entgegenzunehmen. Die ZAV stellt sicher, dass die vorliegenden Einstellungszusagen umgehend nach Inkrafttreten der Vermittlungsabsprache bearbeitet und an die bulgarische Beschäftigungsagentur weitergeleitet werden. Bei der Beschäftigung von bulgarischen Saisonarbeitern gilt allerdings eine Besonderheit: Während bei polnischen und rumänischen Arbeitern nur während des bezahlten Erholungsurlaubes polnisches bzw. rumänisches Recht Anwendung findet und bei unbezahltem Urlaub Sozialversicherungspflicht nach deutschen Recht besteht, unterliegen Kräfte aus Bulgarien auch während des unbezahlten Urlaubs mit ihrer Beschäftigung in Deutschland dem bulgarischen Sozialversicherungsrecht.
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