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Streitpunkt Wolf

Schulze gegen weitergehende Maßnahmen zur erleichterten Wolfsentnahme

Laut dem Bundesumweltministerium bedarf es keiner weiteren Regelung beim Umgang mit Wölfen. Tierhalter könnten höhere Elektrozäune aufstellen und wenn ein Problemwolf erkannt ist, darf er geschossen werden. Das erlaube schon die heutige Gesetzeslage.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich gegen weitergehende Maßnahmen zur erleichterten Entnahme von Wölfen ausgesprochen. Wie eine Sprecherin des Umweltressorts betonte, gibt es bereits genügend „nützliche und effektive Maßnahmen“. Sie verwies in dem Zusammenhang auf den Bau von Elektrozäunen, aber auch auf den gezielten Abschuss von auffälligen Wölfen, der bereits nach derzeitiger Gesetzeslage möglich sei.

Die Sprecherin erinnerte außerdem an ein vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängiges Verfahren gegen Finnland zur dortigen Wolfsjagd zur Bestandsregulierung, dessen Urteil in diesem Frühjahr erwartet werde.

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Zuvor hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem Schreiben an Schulze die Anpassung des entsprechenden Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes an die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie als nicht ausreichend bezeichnet und die „Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten“ gefordert.

Die CDU-Politikerin verwies hierzu auf Artikel 9 der Berner Konvention als auch auf Artikel 16 der FFH-Richtlinie, die Regelungen der „gemäßigten Bestandsregulierung“ selbst für streng geschützte Arten vorsähen. Dabei handele es „sich um ein wichtiges Instrument vorausschauender Politik, das wir national aufgreifen sollten“, schreibt Klöckner. Angesichts der wesentlich geänderten Situation in Deutschland gelte es daher, den genannten Eingriffstatbestand nachträglich einzuführen. Dies wäre ein Beitrag für mehr Rechtssicherheit im Vollzug. Eine gemäßigte Bestandsregulierung wäre ein „wichtiger Baustein“ für eine Gesamtstrategie zum Umgang mit den steigenden Wolfspopulationen.

Der Agrarressortchefin zufolge unterliegt der Wolfsbestand hierzulande einer hohen Dynamik; er wachse um rund 25 % bis 30 % pro Jahr und verdopple sich damit alle drei bis vier Jahre. In der Bundesrepublik lebten mittlerweile mehr als 600 Tiere. Die Wolfsübergriffe auf Nutztiere hätten entsprechend zugenommen; bereits 2016 seien mehr als 1 000 Risse registriert worden. Die von Klöckner geforderte weitere Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sei nach Ansicht des Umweltministeriums aber nicht zielführend und zudem europarechtlich problematisch, betonte die Ressortsprecherin. Die beiden Ministerinnen wollen sich Mitte Januar treffen und weiter zu dem Thema verständigen.

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