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Schwarzhandel mit Saatgut kann teuer werden

Das Anbieten von nicht zertifiziertem Saat- und Pflanzgut ist ein Verstoß gegen das Sortenschutzgesetz. Darauf hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) vergangene Woche mit Bezug auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichtes München hingewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Anbieten von nicht zertifiziertem Saat- und Pflanzgut ist ein Verstoß gegen das Sortenschutzgesetz. Darauf hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) vergangene Woche mit Bezug auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichtes München hingewiesen. In dem Fall in Bayern hatte ein Landwirt geschützte Kartoffelsorten als Pflanzgut zum Verkauf angeboten beziehungsweise verkauft. Damit verstoße er nicht nur gegen die Eigentumsrechte des Züchters, sondern verschaffe sich auch einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil, zitierte die STV das Landgericht München. Bereits im vergangenen Jahr hätten mehrere Gerichte in ähnlichen Fällen neben den Sortenschutzverletzungen auch Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geahndet und hohe Strafen verhängt, um die Branche zu schützen.


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Die STV betonte, dass für den Handel von Saat- oder Pflanzgut einheitliche gesetzliche Vorgaben gelten würden, die hohe Qualitätsstandards und einen fairen Markt garantieren sollten. Das Umgehen dieser Vorgaben sei kein Kavaliersdelikt, sondern störe den Saatgutmarkt empfindlich: Den Züchtern fehlten Einnahmen zur Entwicklung neuer Sorten, der ehrliche Kaufmann könne seine Ware nicht zu marktgerechten Preisen platzieren und der Landwirt gehe Risiken in Bezug auf Sortenreinheit, Krankheiten, Besatz und Keimfähigkeit ein. Daher würden jegliche Verstöße mit nicht unerheblichen Folgen geahndet. Schwarzhändler müssten demnach sämtliche entstandene Schäden dem Züchter erstatten, Unterlassungserklärungen abgeben und angeben, an welche weiteren Empfänger sie Ware abgeliefert hätten. So auch der Landwirt aus Bayern.


"Wir glauben, dass das Bewusstsein, dass Schwarzhandel kein Kavaliersdelikt ist, gestärkt werden muss. Vielen ist nicht bewusst, dass es sich bei Schwarzhandel um eine Straftat handelt, die aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann", erklärte STV-Geschäftsführerin Gabriele Gierling. Sie kündigte an, die STV werde in den kommenden Monaten verstärkt Kontrollen durchführen, um die Ehrlichen am Markt weiter zu stützen und Grundlage für einen gerechten Saatgutmarkt zu schaffen.

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