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Thüringen drängt auf angemessene Berücksichtigung ostdeutscher Agrarstrukturen

Die Landwirtschaftsministerin von Thüringen, Birgit Keller (Linke) will sich gegen eine Benachteiligung der ostdeutschen Agrarbetriebe bei der Reform der EU-Agrarpolitik 2020 stemmen. Bereits jetzt hat Thüringen die Grünlandförderung erweitert. Bei der Stallbauförderung gibt es allerdings künftig Tierzahlobergrenzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Landwirtschaftsministerin von Thüringen, Birgit Keller (Linke) will sich gegen eine Benachteiligung der ostdeutschen Agrarbetriebe bei der Reform der EU-Agrarpolitik 2020 stemmen. Bereits jetzt hat Thüringen die Grünlandförderung erweitert. Bei der Stallbauförderung gibt es allerdings künftig Tierzahlobergrenzen.


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Keller sagte diese Woche in Brüssel sie werde sich bei der EU für die Interessen der Thüringer Landwirte einsetzen. „Ich fordere eine angemessene Berücksichtigung der besonderen Strukturen der Landwirtschaft der Ostdeutschen Bundesländer bei der Reform der GAP.“, so Keller. Die Betriebe in den ostdeutschen Ländern seien aus historischen Gründen größer als in vielen anderen Bundesländern. Hintergrund sind Überlegungen zur EU-Agrarreform ab 2020 die kleineren und mittleren Agrarbetriebe stärker zu fördern. Im Gespräch sind dafür auf EU-Ebene aber auch innerhalb der Jamaika-Sondierung auf Bundesebene eine Deckelung oder Degression der Direktzahlungen je nach Größe der Agrarbetriebe.


Grünlandförderung in Thüringen erweitert


Keller war mit Landtagsabgeordneten der Thüringer Ausschüsse für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt, Energie und Naturschutz zu Gesprächen nach Brüssel gereist. Während des Besuchs kündigte die Europäische Kommission zudem an, von Thüringen geplante Änderungen in der ländlichen Entwicklungsförderung durch den EU-Landwirtschaftsfonds kurzfristig zu genehmigen. Dabei geht es um die geänderte Gebietskulisse für die benachteiligten Gebiete, in denen die Ausgleichzulage gezahlt wird. Künftig fallen laut dem Thüringer Agrarministerium auch Grünlandgebiete in die Förderung, die aus Naturschutzgründen als besonders wertvoll gelten. In Thüringen betrifft das ca. 10.000 Hektar, auf denen vorrangig Schaf- und Mutterkuhbeweidung betrieben wird.


Stallbauförderung wird in Thüringen größenabhängig


Ein weiterer wesentlicher Punkt bei der Änderung des Entwicklungsprogramms ist die größenabhängige Begrenzung bei der Förderung von Stallbauten, die erstmals bei der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen greifen wird. Bei Neubauten werden Stallbauinvestitionen nicht mehr förderfähig sein, wenn an Anlagenstandorten tierartbezogene Schwellenwerte für Tierplatzkapazitäten erreicht oder überschritten werden, so das Thüringer Agrarministerium. Das gilt zum Beispiel bei Legehennen ab 15.000 Tiere, bei Milchkühen ab 600 und bei Mastschweinen ab 3000 Tieren pro Stall. Bei Erweiterungen oder Ersatzbauten für bestehende Anlagen der betrieblichen Tierhaltung ist eine Förderung oberhalb der Schwellenwerte möglich. Diese darf bis maximal zehn Prozent über der Ausgangskapazität des Stalls liegen. Ersatzbauten sollen zudem grundsätzlich auf vorhandenen Standorten erfolgen und müssen erhöhte Tierwohl- und Umweltschutzanforderungen erfüllen. Alle anderen Stallbauinvestitionen werden in Thüringen weiterhin unter den bisher geltenden Förderkonditionen finanziell unterstützt, heißt es weiter.


Nähere Informationen zu den Änderungen für die Agrarförderung gibt es beim Thüringer Agrarministerium im Internet.

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