Für die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU gelten bald neue Regeln. Grundsätzlich dürfen im Reisegepäck Fleisch, Milch oder daraus gewonnene Erzeugnisse aus Drittländern nicht in die EU gebracht werden. Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die Reisende im Gepäck mitbringen oder per Post in die EU einführen, könnten die Gesundheit der Tierbestände in der EU gefährden, erklärt die Kommission in einer Mitteilung. Bestimmte Tierkrankheiten wie Maul- und Klauenseuche oder auch für den Menschen gefährliche Krankheiten können auf diesem Weg eingeschleppt werden.
Ausgenommen von der neuen Verordnung sind Erzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von höchstens 10 kg aus Kroatien, den Färöer-Inseln, Grönland oder Island.
Die am Donnerstag von der Kommission beschlossene Verordnung wird am 1. Mai 2009 in Kraft treten und die derzeit geltenden Bestimmungen ersetzen. Diese Beschränkungen gelten nicht für den Transport tierischer Erzeugnisse zwischen den 27 Mitgliedstaaten der EU und für Waren aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz.