Die Bundesregierung strebt auch für 2021 eine Umschichtung von 6 % der Direktzahlungsmittel in die Zweite Säule an. Darauf haben sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium in der Ressortabstimmung über den Entwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes verständigt.
Begründet wird die Beibehaltung des in diesem Jahr geltenden Umschichtungssatzes mit der Notwendigkeit, die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchfinanzieren und zusätzlich mit diesen Mitteln Neuverpflichtungen eingehen zu können.
Die EU-Kommission ermöglicht in ihrem Vorschlag einer Übergangsverordnung für 2021 den Mitgliedstaaten eine Umschichtung von bis zu 15 %. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach sich für eine Beibehaltung des bereits in diesem Jahr geltenden Umschichtungssatzes von 6 % aus. Die Grünen haben sich noch nicht festgelegt. Es gebe noch keine abgestimmte Position der G-Länder, hieß es im hessischen Agrarressort.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erteilte einer erneuten Anhebung des zu Beginn der Förderperiode beschlossenen Satzes von 4,5 % eine Absage. Demgegenüber fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), den im EU-Recht gesetzten Rahmen von 15 % im Jahr 2021 voll auszuschöpfen.
Entscheidung voraussichtlich bis Oktober
Laut Verordnungsvorschlag müssen die nationalen Beschlüsse für die Umschichtung im kommenden Jahr von der Bundesregierung eigentlich bis zum 1. August gefasst werden. Angesichts der Verzögerungen bei den Brüsseler Beratungen wird jedoch damit gerechnet, dass der Termin verschoben wird, voraussichtlich auf Oktober.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden. Die Bundesratsbefassung könnte im September erfolgen. Die Anhebung von 4,5 % auf 6 % in diesem Jahr war Bestandteil des sogenannten Agrarpakets, das im Spätsommer 2019 vom Bundeskabinett beschlossen worden war. Bestandteile waren daneben das Aktionsprogramm Insektenschutz sowie der Entwurf für ein Tierwohlkennzeichengesetz.
Durch die höhere Umschichtung wurden die Direktzahlungen zusätzlich um insgesamt rund 75 Mio Euro gekürzt, die für Fördermaßnahmen in der Zweiten Säule zur Verfügung stehen. Der beschlossene höhere Umschichtungssatz gilt nur für 2020.