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Urteil gegen Feldzerstörer

Die insgesamt sechs Männer und Frauen, die im April 2008 auf dem Gelände des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben einen Feldversuch mit gentechnisch verändertem Weizen zerstört hatten, sind vergangene Woche vom Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen von jeweils bis zu 300

Lesezeit: 1 Minuten

Die insgesamt sechs Männer und Frauen, die im April 2008 auf dem Gelände des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben einen Feldversuch mit gentechnisch verändertem Weizen zerstört hatten, sind vergangene Woche vom Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen von jeweils bis zu 300 Euro verurteilt worden.


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Die Arbeitsgemeinschaft Innovativer Landwirte (InnoPlanta AGIL) und das Forum Grüne Vernunft (FGV) begrüßten die Entscheidung und beurteilten sie als wichtiges Signal. Nach Einschätzung von AGIL-Sprecher Karl-Friedrich Kaufmann zeigt das Urteil, dass Feldzerstörungen "unzulässige Akte der Selbstjustiz" sind, die nicht geduldet werden dürfen. Sie verletzten den öffentlichen Rechtsfrieden, das Eigentumsrecht und das Grundrecht der Forschungsfreiheit, unterstrich Kaufmann. Ferner verhinderten Feldzerstörungen Erkenntnisgewinne sowie die Entwicklung und Nutzung neuer, verbesserter Pflanzensorten.


FGV-Vorsitzender Dr. Uwe Schrader hob hervor, dass Feldzerstörung "kein Kavaliersdelikt" sei und als Straftat konsequent verfolgt werden müsse. Die Zerstörung von wissenschaftlichen Versuchen dürfe in keinem Fall als Mittel einer freien Meinungsäußerung Verwendung finden. (AgE)

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