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Verfahren gegen Betrieb von Bauernpräsident Gumpert eingeleitet

Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen die Tierschutzschlachtverordnung gegen die Agrarprodukte Laskau GmbH eingeleitet. Deren Geschäftsführer ist der Thüringer Bauernpräsident Helmut Gumpert. Für ein Strafverfahren sieht das Amt keinen Anlass.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen die Tierschutzschlachtverordnung gegen die Agrarprodukte Laskau GmbH eingeleitet. Deren Geschäftsführer ist der Thüringer Bauernpräsident Helmut Gumpert. Für ein Strafverfahren sieht das Amt keinen Anlass.


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Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis hat gegen den Betrieb von Bauernpräsident Helmut Gumpert ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass gegen die Tierschutzschlachtverordnung verstoßen wurde, teilte das Amt am Dienstag mit. Im Rahmen des Verfahrens müsse nun überprüft werden, in wieweit das Original- Filmmaterial aus dem Betrieb, das von dem Verein Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) aufgezeichnet wurde, als Beweismittel heran gezogen werden kann, heißt es in der Mitteilung des Amtes weiter.


Das Landratsamt reagiert damit auf die Veröffentlichung eines Videos in der ARD Sendung Panorama Mitte September, auf dem eine Mitarbeiterin von Grumpert ein Ferkel auf den Boden schlägt und zappelnd sterben lässt. Die Art der Tötung sei nicht rechtskonform gewesen, heißt es beim Landratsamt zur Begründung. Den Verdacht einer Straftat sieht die Behörde jedoch nicht. „Nach umfassender Prüfung kam das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises zu dem Schluss, dass weder gegen die Agrarprodukte Las kau GmbH noch gegen deren Geschäftsführer Helmut Gumpert ein Strafverfahren eingeleitet wird“, schreibt das Amt.


In den Schweineställen der Agrarprodukte Laskau habe das Amt in einer anlassbezogenen Kontrolle Ende September keine groben Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt. Der Zustand der Tiere sei gut und der Einsatz von Antibiotika gering, informierte das Landratsamt. Nicht überlebensfähige Ferkel würden rechtskonform durch Betäubung und Blutentzug getötet. Gumpert selbst hatte seinerzeit bestätigt, dass vor eineinhalb Jahren ein Ferkel unsachgemäß getötet worden sei und von einem Einzelfall gesprochen. Seither seien die Mitarbeiter geschult worden, so dass sich solch ein Fall nicht wiederholen werde, hatte er versichert.


In der Agrarprodukte Laskau GmbH würden weiter – wie in jedem anderen Betrieb auch – Regelkontrollen stattfinden, die selbstverständlich unangekündigt erfolgten, sagte die Leiterin der zu ständigen Veterinärbehörde im Landratsamt Saale-Orla-Kreis nun. Entsprechend des Ergebnisses des eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahrens werde die Risikoeinstufung für die Agrarprodukte Laskau GmbH neu bewertet und gegebenenfalls erhöht. „Daraus kann resultieren, dass das Veterinäramt vermehrt unangemeldete Kontrollen in der Agrarprodukte Laskau GmbH durchführt“, heißt es abschließend.

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