Trotz mehrmaliger Verhandlungsrunden auf hochrangiger politischer Ebene und unter Beteiligung des Kanzleramts ist es der Bundesregierung bislang nicht gelungen, einen abgestimmten Gesetzentwurf für ein Umweltgesetzbuch vorzulegen. Dem Vernehmen nach haben insbesondere das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin massive Vorbehalte gegen einen vom Umweltressort erarbeiteten Entwurf. Gegen mindestens sieben Punkte haben die Ministerien so schwerwiegende Bedenken, dass sie einer Versendung der Vorlage als Regierungsentwurf bislang nicht zugestimmt haben. Unterschiedliche Auffassungen der Ressorts soll es insgesamt in mehreren hundert Detailfragen geben.
Auch Peter Bleser von der CDU/CSU-Fraktion bekräftigte nochmals, dass der Entwurf aus landwirtschaftlicher Sicht völlig unannehmbar sei. Es drohe auf der einen Seite eine deutliche Verschärfung von Standards zu Lasten landwirtschaftlicher Betriebe und eine erhebliche Bürokratisierung des Umweltrechts. Auf der anderen Seite bleibe der Entwurf im Hinblick auf eine flexiblere Ausgleichsregelung bei Eingriffen in Natur und Landschaft hinter den Erfordernissen zurück.