Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) und das Bundeskartellamt haben sich am Donnerstag im Rahmen eines Settlements einvernehmlich auf den Abschluss des Kartellermittlungsverfahrens zum Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 4 Mio. Euro geeinigt.
Die RWZ hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um das Kartellthema abzuschließen und Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu erhalten. Vorausgegangen waren fast 5-jährige Untersuchungen des Amtes gegen 13 private und genossenschaftliche Agrarhändler wegen möglicher wettbewerbsbeschränkender Absprachen auf dem deutschen Großhandelsmarkt für Pflanzenschutzmittel.
In diesem Zusammenhang ist ein Settlement ein Angebot des Kartellamtes, welches es betroffenen Unternehmen ermöglicht, ein laufendes Verfahren aus Zeit-, Kosten- und Reputationsgründen einvernehmlich abzuschließen. Dabei reflektiert der vereinbarte Bußgeldbetrag die Schwere des Vergehens, den Kooperationsbeitrag im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens, lässt jedoch keine Schlussfolgerung auf einen möglichen entstandenen Schaden zu.
„Wir können jetzt einen Schlussstrich unter diese noch verbliebene Altlast ziehen. In unserem Markteinzugsgebiet herrschte und herrscht weiterhin eine sehr hohe Wettbewerbsintensität. Preise für Pflanzenschutz werden üblicherweise individuell mit dem Kunden verhandelt“, so der RWZ-Vorstandsvorsitzende Christoph Kempkes.
Er ergänzt: „Deshalb meine ich, dass hier faktisch auf Seiten unserer Kundschaft kein nachvollziehbarer Schaden entstanden sein kann“. Die Dimension der Buße hält Kempkes für vertretbar: „Natürlich tut so eine Buße weh; sie wird die RWZ in ihrer finanziellen Solidität aber nicht erschüttern.“