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AbL fordert weitere Zulassung für heterogenes Saatgut

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert die EU-Kommission in einem Brief auf, dafür zu sorgen, dass weiterhin Saatgut heterogener Sorten von Hafer, Gerste, Weizen und Mais in der EU verkauft werden darf.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert die EU-Kommission in einem Brief auf, dafür zu sorgen, dass weiterhin Saatgut heterogener Sorten von Hafer, Gerste, Weizen und Mais in der EU verkauft werden darf. Diese heterogenen Sorten werden als Populationen, Evolutionsramsche oder Composite Cross Populations (CCP) bezeichnet. Im Gegensatz zu herkömmlichen Sorten sind sie genetisch breiter aufgestellt und die einzelnen Pflanzen auf dem Acker variieren stärker. Das EU-Saatgutrecht und das Saatgutverkehrsgesetz verbieten eigentlich den Verkauf solchen Saatguts. Eine Ausnahmevorschrift der EU-Kommission vom 18.3.2014 hatte die Populationen aber erlaubt. Damit sie am 31.12.2018 nicht ausläuft, fordert die AbL nun die Verlängerung der Vorschrift.

 

Das Neue an diesen Sorten ist laut der AbL die Vielfalt bzw. Variationsbreite der Pflanzen innerhalb der Sorten. Ähnlich wie bei Arten- und Sortengemengen erwarten die Züchter, dass die Populationen dadurch viel mehr Spielräume haben, um auf sich verändernde Umweltbedingungen und Umweltstress wie Pflanzenkrankheiten, Schädlinge und Wetterextreme zu reagieren. Dadurch würde das Risiko für Totalernteausfälle gemindert und die Ertragsstabilität und -sicherheit gesteigert. Zusätzlich haben die heterogenen Sorten ein großes Potenzial zur Anpassung an Standort und Bewirtschaftung bei wiederholtem Nachbau. Dies ist nach Auffassung der AbL sehr zukunftsweisend.

 

„Durch den Klimawandel nehmen die Wetterschwankungen und der Krankheits- und Schädlingsdruck zu. Es wird erwartet, dass Populationen eine Möglichkeit bieten, diesen Herausforderungen zu begegnen“, so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Zusätzlich wird das Potenzial gesehen, dass eine bessere Pflanzengesundheit erreicht werden kann, was immer wichtiger wird, da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden muss. Außerdem unterstützen wir als AbL sehr die Motivation der Züchter, gute Alternativen zu F1-Hybrid-Saatgut, gentechnisch veränderten und patentierten Sorten zu entwickeln“, so Janßen weiter.

 

Svenja Holst vom Projekt „Saatgut: Vielfalt in Bauern- und Gärtnerhand“ der AbL NRW ergänzt: „Bisher sind in Deutschland Mais- und Weizen-Populationen von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und dem Dottenfelder Hof entwickelt worden sowie vom Schweizer Getreidezüchter Peter Kunz. Züchter, Bäuerinnen und Bauern haben bisher von guten Erfahrungen in der Praxis berichtet. Diese sollten weiterhin für konventionelle und ökologische Betriebe ermöglicht werden. Wegen all dieser Chancen hat die AbL die EU-Kommission um eine weitere Verlängerung der Regelung aufgefordert. Zusätzlich sollten auch Populationen bei anderen Nutzpflanzen erlaubt werden. Beispielsweise lieferte eine Ackerbohnen-Population bei Öko-Landessortenversuchen Spitzenerträge.“

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