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BMEL plant neue Regelung für Zwischenfrüchte

In den Dürregebieten wird das Futter für tierhaltende Betriebe knapp. In Niedersachsen beispielsiwese geht der Bauernverband inzwischen von einem Verlust beim Grünland von bis zu 70 Prozent aus. Auch das Bundesagrarministerium habe den Ernst der Lage erkannt.

Lesezeit: 3 Minuten

In den Dürregebieten wird das Futter für tierhaltende Betriebe knapp. In Niedersachsen beispielsiwese geht der Bauernverband inzwischen von einem Verlust beim Grünland von bis zu 70 Prozent aus. Auch das Bundesagrarministerium habe den Ernst der Lage erkannt.


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Mittels einer neuen Regelung will das Ministerium nun in Dürreregionen auch Flächen mit Zwischenfruchtmischungen nach einer "Standzeit" von mindestens acht Wochen ab der Einsaat zur Futternutzung freigeben, die im Agrarantrag als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angemeldet sind. Welche Gebiete unter diese Regelung fallen und welche Bedingungen an den Nachweis des einzelbetrieblichen Bedarfs gestellt werden, ist allerdings noch offen, schreibt das Landvolk.


Die Regelung soll rückwirkend gelten, d. h. auch für Flächen möglich sein, die bereits mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sind. Als Beginn der "Standzeit" ohne Nutzung ist das Datum maßgeblich, an dem alle ÖVF-Schläge vom Betrieb mit einer zugelassenen Mischung eingesät wurden. Die Genehmigung ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen, Details werden noch erarbeitet, wie zum Beispiel zur Frage der Nutzung durch Betriebe ohne eigene Raufutterfresser.


Wichtig ist laut dem Bauernverband aus Hannover in jedem Fall eine nachvollziehbare Dokumentation des Einsaat-Datums, zum Beispiel mit einem Handy-Foto von der Einsaat mit Datum und Standortdaten (GPS-Koordinaten). Für bereits bestellte Äcker fordert das Landvolk auch die unbürokratische Anerkennung anderer Nachweise. Allerdings will das BMEL für die Anerkennung als ÖVF-Greeningfläche weiterhin an den Arten- und Mischungsregeln festhalten, Ackergras in Reinsaat ist daher weiter als ÖVF ausgeschlossen.


Da es aber auch für die Futternutzung geeignete Mischungen gibt, sollte die Chance jetzt unbedingt genutzt werden, sobald die Bodenverhältnisse, Wettervorhersagen oder Beregnungsmöglichkeiten eine erfolgreiche Bestellung in Aussicht stellen. Eine organische Düngung - ohne Mineraldünger und ohne chemischen Pflanzenschutz - ist zulässig, denn es gelten bei einer Ernte noch im Herbst nicht die strengen Auflagen. Aber der Düngebedarf muss ermittelt und dokumentiert werden, informiert das Landvolk Niedersachsen.


Hintergrund


Die Verordnungsänderung, die sich seit Montag in der Länder- und Ressortabstimmung befindet, sieht vor, dass die Länder in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Normalerweise gilt ein Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können. Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber.


Die Zwischenfruchtmischungen auf den ÖVF können, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen, bereits jetzt ausgesät werden. Eine Nutzung für Futterzwecke wäre dann nach Inkrafttreten der Verordnung und Ablauf des festgelegten betriebsindividuellen Zeitraums von acht Wochen bei Vorliegen einer Genehmigung bereits ab Ende September möglich. Landwirte, die interessiert sind, diese geplante Möglichkeit zu nutzen, sollten daher vorsorglich die Aussaat sowie bereits erfolgte Aussaaten auf ihren Flächen mit ÖVF-Zwischenfruchtmischungen in geeigneter Weise dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos mit automatischer Ort- und Datumsangabe.


Die Europäische Kommission hat mittlerweile mitgeteilt, dass nach Ablauf des mindestens acht Wochen dauernden Mindestverpflichtungszeitraums generell eine Futternutzung ermöglicht werden kann. Das war eine Forderung von Bundesministerin Julia Klöckner an Kommissar Hogan, die sie am Montag in einem Brief an ihn konkretisiert hatte.

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