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BVL erteilt Notfallzulassung für Karate Zeon gegen Grüne Futterwanze

Ab dem 1. April 2018 können Apfelerzeuger im Kampf gegen die Grüne Futterwanze (Lygocoris pabulinus) auf das Insektizid Karate Zeon zurückgreifen. Für das Pflanzenschutzmittel hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die bestehende Zulassung hinaus eine Notfallzulassung erlassen.

Lesezeit: 1 Minuten

Ab dem 1. April 2018 können Apfelerzeuger im Kampf gegen die Grüne Futterwanze (Lygocoris pabulinus) auf das Insektizid Karate Zeon zurückgreifen. Für das Pflanzenschutzmittel hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die bestehende Zulassung hinaus eine Notfallzulassung erlassen.


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Diese gilt für die Bekämpfung der Grünen Futterwanze an Äpfeln im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Mai 2018.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.

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