Die Europäische Kommission hat das Strafverfahren gegen Frankreich wegen Verletzungen der Nitratrichtlinie eingestellt. Das hat der französische Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll kürzlich in einer Presseerklärung mitgeteilt.
Der Minister lobte das große Engagement der Landwirte und der staatlichen Stellen, die viel Arbeit in die Umsetzung des Nationalen Programms zur Nitratrichtlinie (PAN) investiert hätten. Dadurch sei der Nachweis der Einhaltung höchster Umweltschutzmaßstäbe erbracht und so das Verfahren gegen Frankreich gestoppt worden. Acht andere Mitgliedstaaten befänden sich dagegen noch wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie in einem Vertragsverletzungsverfahren, stellte Le Foll fest.
Der Präsident des bretonischen Bauernverbandes (FRSEA), Thierry Coué, wies allerdings darauf hin, dass es in Frankreich noch einen zweiten Bereich gebe, in dem ein Rechtsstreit mit der Europäischen Union andauere. Hierbei gehe es um die Klassifizierung sensibler Gebiete, wie zum Beispiel Wasserläufe, die durch landwirtschaftliche Maßnahmen gefährdet würden.