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EU-Pflanzenschutzmittelgrenzwerte gelten auch für Mercosur-Produkte

Die von der Europäischen Union festgesetzten Grenzwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände in Agrarprodukten gelten auch für alle importierten Waren. Das hat EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaiti klargestellt. Das gilt ohne Einschränkung auch für Produkte aus dem südamerikanischen Staatenraum Mercosur.

Lesezeit: 1 Minuten

Die von der Europäischen Union festgesetzten Grenzwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände in Agrarprodukten gelten auch für alle importierten Waren. Das hat EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaiti  klargestellt. Der Kommissar betonte ausdrücklich, dass dies ohne Einschränkung auch für Produkte aus dem südamerikanischen Staatenraum Mercosur gelte.


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Auch bei allen anderen Handelsabkommen werde die Kommission auf die entsprechenden EU-Regelungen zum Gesundheits- und Pflanzenschutz hinweisen, erklärte der Litauer. Im Hinblick auf den möglicherweise anstehenden Abschluss der Gespräche mit den Mercosur-Ländern stellte Andriukaitis fest, dass die EU-Grenzwerte „unverhandelbar“ seien. Zugleich gab der Gesundheitskommissar mit Hinweis auf die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) aber auch zu bedenken, dass jede gesundheitspolitische und pflanzenschutzrechtliche Maßnahme nicht handelsbeschränkender sein dürfe als erforderlich, um das von der EU als angemessen erachtete Schutzniveau zu erreichen.


Schließlich wies Andriukaitis darauf hin, dass die Überwachung der Einhaltung der Pflanzenschutzmittelgrenzwerte Sache der Mitgliedstaaten sei. Der Agrarpolitiker Loiseau hatte in seiner Anfrage auf die aus seiner Sicht „üblicherweise“ hohen Einsatzmengen des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat in den Mercosur-Staaten hingewiesen und nach den daraus folgenden Konsequenzen für einen möglichen Vertragsabschluss mit dem südamerikanischen Handelsblock gefragt.

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