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LWK Niedersachsen und Hersteller von Saatgutmischungen verlängern freiwillige Qualitätskontrollen

Seit mehr als 20 Jahren vergibt die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen im Zuge der Freiwilligen Mischungskontrolle Qualitätssiegel für Gras- und Kleegrasmischungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit mehr als 20 Jahren vergibt die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen im Zuge der Freiwilligen Mischungskontrolle Qualitätssiegel für Gras- und Kleegrasmischungen. Um die Bedingungen dieser freiwilligen Qualitätskontrolle weiterhin langfristig zu regeln, haben Vertreter der LWK und Vertreter von fünf Herstellern von Saatgutmischungen am Freitag bei der Meiners Saaten GmbH in Dünsen (Samtgemeinde Harpstedt/ Kreis Oldenburg) einen neuen Vertrag unterzeichnet.

 

Neben der Meiners Saaten GmbH zählen die Deutsche Saatveredelung AG, die HEGA GmbH, die Agravis Raiffeisen AG und Camena zu den Vertragspartnern der LWK. Der Vertrag regelt unter anderem, wie die Saatgutmischungen durch die Freiwillige Mischungskontrolle Niedersachsen (FMN) geprüft und nach welchen Kriterien die Qualitätssiegel vergeben werden. „Der Landwirt soll vor dem Kauf auf Anhieb erkennen können, dass es sich bei den Saatgutmischungen mit unserem Siegel um geprüfte Qualität handelt“, sagte Kammerdirektor Hans-Joachim Harms nach der Vertragsunterzeichnung. „Gute Saatgutware ist die Basis für die Produktion von hochwertigem Futter aus Gras und Kleegras.“

 

Ob Mischungen mit Deutschem Weidelgras, Welschem Weidelgras, Weißklee oder Rotklee: Die Verantwortliche des Fachbereiches Grünland und Futterbau der LWK testet die Produkte der Hersteller auf ihre Zusammensetzung und Sortenechtheit. Das Gütesiegel belegt, dass der Inhalt der Mischung mit der Deklaration des Etikettes übereinstimmt und die Ware zu 100 Prozent aus regional anbauwürdigen Sorten besteht, die von der Arbeitsgemeinschaft der nordwestdeutschen Landwirtschaftskammern empfohlen werden.

 

Das Siegel der Freiwilligen Mischungskontrolle kann sowohl für Saatgutmischungen zur Mähweidenutzung an sehr trockenen Standorten als auch für intensiv genutztes Grasland oder für andere Einsatzbereiche wie das Weidegrasland vergeben werden. Eine Voraussetzung für die Kontrolle ist, dass das Saatgut in Niedersachsen erzeugt wurde.

 

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen testet seit vielen Jahren unterschiedliche Saatgutmischungen auf Dauergrünland- und Ackerflächen und gibt Anbauempfehlungen je nach Standort und Anwendungszweck.


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Wilhelm Lübking (Agravis Raiffeisen AG), Kammerdirektor Hans-Joachim Harms, Volkert Meiners (Meiners Saaten GmbH), Uwe Bernd Heine (HEGA GmbH) und Michael Hamann (Deutsche Saatveredelung AG) am Freitag (19. Oktober) in Dünsen (Landkreis Oldenburg). Beim Fototermin fehlte Marc-Philip Steg (Camena). Foto: Ehrecke/Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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