Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begründet seine Glysphosat-Zustimmung in Brüssel damit, dass er dadurch die Biodiversitätsklausel und ein geändertes Genehmigungsverfahren in die Wiederzulassung einverhandeln konnte. Kirsten Tackmann, Agrarsprecherin der Linken, kann das überhaupt nicht erkennen.
Die ihr vorliegenden Dokumente aus dem EU-Vermittlungsausschuss zeigten, dass in den Verhandlungen der kleinste gemeinsame Nenner gesucht und gefunden worden sei. "Es geht um rein freiwillige Maßnahmen beim Schutz von Menschen, Landwirbeltieren und Nichtzielpflanzen. Mussbestimmungen gibt es nicht, Insekten als hauptsächliche Opfer der glyphosathaltigen Herbizide kommen überhaupt nicht vor“, so Tackmann.
Der Beschluss ist ihrer Ansicht nach "ein einziges Trauerspiel". Der Katalog der Nebenabsprachen zeige die Risiken, die mit Glyphosat verbunden sind. "Deutschland hätte der erneuten Zulassung niemals zustimmen dürfen – sie ist unvereinbar mit dem Vorsorgeprinzip. Deutschland hat sich über den Tisch ziehen lassen und seine Zustimmung zur Wiederzulassung viel zu billig verkauft", meint die Politikerin.
Die geschäftsführende Bundesregierung sei nun in der Pflicht, nationale Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Einsatz von Glyphosat auf das absolute Minimum reduzieren und tatsächlich die biologische Vielfalt verpflichtend erhalten. Dazu gehörten ein Verbot von privatem Gebrauch, Verbot des Einsatzes bei der Vorerntebehandlung, Verbote von Online-Handel und -werbung und das Verbot des Einsatzes auf Flächen des Gemeinguts. "Das ist das Mindeste, was nach diesem demokratischen Fehltritt zu erwarten ist von einer Regierung.“