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Trockenheit: Bund will erst nach der Ernte über Hilfen entscheiden

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) äußert sich besorgt über die abzusehenden Ernteschäden wegen der Trockenheit im Norden und Osten Deutschlands. Über Hilfen für besonders betroffene Landwirte und Gebiete will das BMEL erst nach den Ernteberichten im August entscheiden. Zuständig seien zunächst die Länder.

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) äußert sich besorgt über die abzusehenden Ernteschäden wegen der Trockenheit im Norden und Osten Deutschlands. Über Hilfen für besonders betroffene Landwirte und Gebiete will das BMEL erst nach den Ernteberichten im August entscheiden. Zuständig seien zunächst die Bundesländer.


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Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich besorgt über die wetterbedingten Ernteprobleme der deutschen Landwirte gezeigt. Über Hilfen will das BMEL aber erst nach den Ernteberichten im August entscheiden. Dann werde man die Lage bewerten, sagte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) am Freitag in Berlin. „Das Ganze ist mit Sorge zu betrachten“, sagte sie. Zuständig seien aber in erster Linie die Länder.


Die Amtschefkonferenz der Agrarministerien der Bundesländer hatte hingegen am Dienstag das Bundeslandwirtschaftsministerium aufgefordert, Hilfen für durch Trockenheit geschädigte Landwirte auf Bundes- und EU-Ebene zu prüfen. Die Amtschefs hatten dafür einem gemeinsamen Antrag der Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.


Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, hatte am Donnerstag bei einer Erntefahrt in Brandenburg Hilfen für die Landwirte gefordert. Er sehe Handlungsbedarf bei der Bundesregierung für die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichrücklage, die allerdings erst langfristig helfen könne, sagte Rukwied. An die Bundesländer und speziell an das von der Trockenheit besonders gebeutelte Land Brandenburg richtete Rukwied die Aufforderung, den „Notstand“ auszurufen, damit Landwirten einfacher direkte Hilfen zugewiesen werden könnten. Als Beispiel gibt Rukwied die Frosthilfen für die Obsterzeuger aus dem letzten Jahr an, für die vor allem die südwestdeutschen Bundesländer den „Notstand“ ausgerufen hatten.


Ruft ein Bundesland den „Notstand“ aus, können Landwirte eine Entschädigung bekommen, wenn sie nachweisen können, dass sie weniger als 30 Prozent der Vorjahresernte eingefahren haben. Der Präsident des Brandenburger Landesbauernverband (LBV), Henrik Wendorff, sieht für die Brandenburger Trockengebiete wenige Chancen auf Entschädigung, weil bereits die beiden Vorgängerjahre sehr schlechte Ernteergebnisse gebracht hatten. Wegen der 30-Prozentklausel zu den Vorjahren könnten viele Landwirte dann trotz großer Schäden leer ausgehen. „Wenn dann hilft uns nur eine bundesweite Lösung weiter“, hatte Wendorff gesagt und auf die Ausrufung einer „nationalen Katastrophe“ angespielt. Dann würde der Bund mit einfacher auszugebenen Hilfsmitteln eintreten.


Eine Reihe von Bundesländern hat auf Grund der Trockenheit oder wegen vieler Unwetter für die Viehhalter die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen für die Futternutzung ab Juli frei gegeben. Darunter sind alle fünf ostdeutschen Bundesländer und Niedersachsen. In Bayern und Rheinland-Pfalz gibt es Regelungen für einige Landkreise. Allerdings unterscheiden sich die Freigaben je Bundesland teilweise im Detail.


Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für landwirtschaftliche Betriebe an, die Schäden durch Trockenheit oder Unwetter haben. Betriebe haben dann einen Anspruch auf die Liquiditätshilfen, wenn Sie einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 % nachweisen. Um ein Förderdarlehen der Rentenbank zu erhalten, sind die Kreditanträge an die jeweilige Hausbank zu richten.


Darüber hinaus bietet die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) Landwirten in Ostdeutschland an, ihre Pachtraten zu stunden.

 

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