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Überraschend einstimmiges Votum für Glyhosat-Sonderausschuss erzielt

Die Präsidenten der im EU-Parlament vertretenen Fraktionen haben sich am Donnerstag einstimmig auf die Einsetzung eines Sonderausschusses Glyphosat für die generelle Überprüfung der wissenschaftlichen Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln in der EU verständigt.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Präsidenten der im EU-Parlament vertretenen Fraktionen haben sich am Donnerstag einstimmig auf die Einsetzung eines Sonderausschusses Glyphosat für die generelle Überprüfung der wissenschaftlichen Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln in der EU verständigt.


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Das Europäische Parlament (EP) muss dem Mandat für eine neunmonatige Befassung in seiner Februarsitzung allerdings noch zustimmen. Die Grünen im EP hatten im Oktober nach dem überraschenden Votum von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) für eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um fünf weiter Jahre im Pflanzenschutz-, Lebensmittel- und Tierfutter-Berufungsausschuss, Aufklärung über die Hintergründe verlangt.


Einstimmiges Votum


In Brüssel wird darüber gerätselt, wie das einstimmige Votum für die Einsetzung eines Sonderausschusses „Glyphosat“ unter den Fraktionsvorsitzenden der im Europäischen Parlament (EP) vertretenen Parteien am Donnerstag in Straßburg zustande gekommen ist.


Der von den Grünen beantragte Ausschuss zur Aufklärung des überraschenden Zustandekommens der Mehrheit im Berufungssauschuss für Pflanzenschutz, Lebens- und Futtermittel (PAFF) zugunsten einer Verlängerung der Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat um weitere fünf Jahre durch das nicht abgestimmte Votum auf Weisung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) im November vergangenen Jahres war, soll nun mehr im März seine Arbeit aufnehmen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte seinerzeit ausdrücklich Vorbehalte für eine Zustimmung der Bundesregierung in Brüssel signalisiert.


Das auf neun Monate befristete Mandat soll 30 Abgeordneten aller im EP vertretenen Fraktionen Gelegenheit geben, Licht in das Dunkel der umstrittenen Monsanto-Papers sowie das Verhalten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sowie der Europäischen Lebensmittelsicherheitsagentur (EFSA) und der EU-Chemikalienagentur (ECHA) zu bringen.


Ganz oben auf der Wunschliste der Grünen zur Zeugenbefragung steht die Einladung an den BfR-Präsidenten Professor Andreas Hensel. Bei einer öffentlichen Anhörung der beiden Ausschüsse für Agrar sowie Umwelt und Gesundheit im Europäischen Parlament hatte es im Oktober vergangenen Jahres Irritationen gegeben, da sich Hensel angeblich geweigert habe, zu kommen.


Das bestreitet der BfR-Präsident vehement. "Ich habe dem Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung angeboten, an der öffentlichen Anhörung des EU-Parlaments teilzunehmen, sollte dafür eine besondere Notwendigkeit vorliegen", gab er seinerzeit top agrar online zu Protokoll. Er sei aber nicht eingeladen worden. Ebenso hatte der Antragsteller für eine Glyphosat-Verlängerung, der Monsanto-Vorstandsvorsitzende, seinerzeit eine Teilnahme in Brüssel abgesagt.


Sonderausschuss ist kein Untersuchungsausschuss


Die Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP) hatte sich seit Oktober 2017, als die Grünen erstmals einen Sonderrauschuss für eine generelle Überprüfung des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln in der EU angestoßen hatten, stets gegen eine parlamentarische Befassung des Glyphosat-Streites gewandt.


Dass nunmehr auch der CSU-Europaabgeordnete und EVP-Fraktionsvorsitzende im Europäischen Parlament, Manfred Weber gemeinsam mit den Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen sowie der Linken-Fraktion für einen Sonderausschuss mit begrenzten Befugnissen stimmte, überrascht selbst die Grünen, die an ein Zustandekommen ihres öffentlichen Projektes selbst schon nicht mehr geglaubt hatten, wie ein Grünen-Abgeordneter gegenüber top agrar unlängst offenbarte.


Nicht wie in ausländischen Agenturmeldungen berichtet, hat das EP keinen „Untersuchungsausschuss“ beschlossen, sondern lediglich einen zeitlich befristeten Sonderausschuss, der in einem Abschlussbericht Empfehlungen an die europäischen Gesetzgeber formulieren kann. Im Gegensatz zu einem Untersuchungsausschuss, hat ein „einfacher“ Sonderausschuss keine juristischen Durchgriffsrechte.


So kann er weder Zeugen vorladen, noch die Einsicht von geheimen oder geheim gehaltenen Dokumenten, von den mit der Genehmigung befassten Institutionen, also das federführende Berliner Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) EFSA und ECHA oder aus der Industrie erwirken. Ein Sonderausschuss gilt als stumpfe parlamentarische Waffe, dient jedoch einer großen Öffentlichkeitswirksamkeit, woran vor allem die Glyphosatgegner interessiert sind.


Ob BfR-Präsident Hensel und Monsanto-Chef Meller erneut die Einladung nach Brüssel ausschlagen, bleibt abzuwarten. Der Sonderausschuss Glyphosat kann lediglich eine Einladung zum Gespräch mit den 30 Sonderausschussmitgliedern aus allen EP-Fraktionen aussprechen. Mehr nicht.


Wie die EP-Grünen-Pressestelle auf Anfrage von top agrar mitteilte, werden die Fragen der Zeugen-Einladungsliste, des Vorsitzes und der zu erörternden Fragenkomplexe „jetzt erst noch verhandelt“. Es gibt Stimmen die besagen, dass die Grünen zugunsten einer Mehrheit in der Präsidentenrunde für einen Sonderausschuss Glyphosat, ihre Bereitschaft zu einem Verzicht des Vorsitzes in diesem Gremium erklärt hätten.

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