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Biogasbranche fordert Korrekturen an EEG-Novelle

Die Biogasbranche beurteilt die EEG-Novelle mit gemischten Gefühlen: Zwar gebe es im neuen Gesetz Verbesserungen gegenüber dem alten EEG aus 2014. Dennoch sieht der Fachvervand Biogas Korrekturbedarf – vor allem für Neuanlagen und einem großen Teil des Anlagenbestands.

Lesezeit: 5 Minuten

"Mit der heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gibt es erstmals einen Ansatz, einen massiven Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern. Nichtsdestotrotz weist das Gesetz weiterhin große Defizite auf und muss bei nächster Gelegenheit nachgebessert werden, damit die Bioenergie ihre wichtige Rolle im Erneuerbare-Energien-Markt der Zukunft wahrnehmen kann." Dieses Fazit ziehen die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) in einer ersten Reaktion auf das Parlamentsvotum.



Das EEG 2017 sieht für die Bioenergie einen „Stabilisierungspfad“ vor, nach dem jährlich Anlagen im Umfang von 150 Megawatt (MW) installierter Leistung in den Jahren 2017 bis 2019 sowie von 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022 neu gebaut oder nach Auslaufen ihrer EEG-Vergütung weiter betrieben werden können. Das ist deutlich mehr als vom Bundeswirtschaftsministerium ursprünglich vorgesehen.


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Neue Chance für ältere Anlagen


Anlagenbetreiber, deren EEG-Vergütung in diesem Zeitraum ausläuft, erhalten nun die Chance, durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung den Weiterbetrieb ihrer Anlage zu sichern. „Die Einführung von Ausschreibungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen ab kommendem Jahr ist grundsätzlich positiv zu werten, denn sie gibt einer mit dem EEG 2014 im Stich gelassenen Branche wieder eine Perspektive. Mittelfristig muss jedoch das Ausschreibungsvolumen deutlich angehoben werden“, erklärt der Geschäftsführer des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Bernd Geisen.



Kritisch sehen die Bioenergieverbände und der DBV unter anderem den Gebotshöchstpreis bei Bioenergie-Ausschreibungen, der das von Bietern nicht zu überschreitende Vergütungslimit fixiert. Für Bioenergie-Bestandsanlagen schreibt das Gesetz einen Gebotshöchstpreis von 16,9 Cent/kWh vor. „Ein großer Teil des Anlagenbestands, der mit nachwachsenden Rohstoffen oder Frischholz läuft, kann allein mit einer solchen EEG-Vergütung nicht betrieben werden, zumal steigende Anforderungen aus dem Immissions-, Dünge- und Wasserrecht künftig weitere Investitionen notwendig machen“, erklärt der Präsident des Fachverband Biogas e.V. (FvB), Horst Seide.


Als völlig unzureichend stufen die Verbände auch den Gebotshöchstpreis von 14,88 Cent/kWh für Neuanlagen ein. „Damit die umweltfreundliche Bioenergie ihre wichtige Rolle im Strom- und Wärmemarkt, aber auch für den Klimaschutz ausfüllen kann, muss der Vergütungsrahmen mittelfristig so ausgestaltet werden, dass der bestehende Anlagenpark unter Effizienzgesichtspunkten weiterentwickelt werden kann und ein moderater Zubau ermöglicht wird“, fordert Horst Seide. „Inwiefern sich ein Anlagenbetrieb für bestehende Anlagen, deren EEG-Vergütung endet, künftig dennoch rechnet, hängt auch davon ab, ob zusätzliche Einnahmequellen außerhalb des EEG erschlossen werden können, so aus der Wärmevermarktung bzw. der bedarfsgerechten Stromerzeugung. Dafür müssen die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden“, mahnt der Verbandspräsident.


Verbesserungen für kleine Anlagen


Im parlamentarischen Verfahren konnte erreicht werden, dass - anders als im Kabinettsbeschluss zum EEG vorgesehen - auch kleine, bestehende Bioenergieanlagen mit einer installierten Leistung bis 150 kW an Ausschreibungen teilnehmen können und somit die Chance auf eine Anschlussregelung erhalten. Für diese Kleinanlagen greift im Ausschreibungsverfahren eine Sonderregel. „Wir begrüßen die Sonderregel für Kleinanlagen grundsätzlich, befürchten aber, dass sie angesichts des relativ geringen Gebotshöchstpreises nur selten zur Anwendung kommt. Damit kleine, dezentrale Bioenergieanlagen auch künftig betrieben werden können, benötigen diese eine faire Vergütung für ihre Leistungen“, fordert der stellvertretende DBV-Generalsekretär, Udo Hemmerling.



Für die Bioenergie bleiben im EEG 2016 entgegen den Forderungen der Branche Regelungen für den fairen Wettbewerb zwischen großen und kleinen Anlagen sowie unterschiedlichen Einsatzstoffen unberücksichtigt. „Was bei anderen Erneuerbaren-Technologien gang und gäbe ist, konnte für die Bioenergie bisher nicht durchgesetzt werden. Auch an dieser Stelle muss im Gesetz dringend nachgebessert werden“, verlangt Hemmerling.


Scharfe Kritik vom Biogasrat


Sehr viel kritischer beurteilt der Biogasrat+ die EEG-Novelle. In einer Pressemeldung heißt es dazu: Das heute im Bundestag beschlossene EEG 2017 versagt der Stromerzeugung aus Biomasse eine verlässliche Wachstumsperspektive in Deutschland. „Der geplante Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse von 150 Megawatt brutto in den Jahren 2017 bis 2019 und perspektivisch 200 Megawatt bis 2022 ist unter diesen Rahmenbedingungen unmöglich und lediglich ein reines Lippenbekenntnis“, kritisiert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+. Mit der jetzt festgeschriebenen Gebotshöchstgrenze von 14,88 Ct/kWh für Neuanlagen in Ausschreibungen werden Neuanlagen systematisch wettbewerblich benachteiligt, so der Bioenergieverband.

 

Der Biogasrat+ bedauert, dass die Bundestagsabgeordneten sich nicht dazu durchringen konnten, ein faires Ausschreibungsmodell für Biomasse im EEG 2017 zu schaffen und den Gebotshöchstwert für Neuanlagen anzupassen. In der jetzt verabschiedeten Form verweigert das Gesetz modernen, effizienten und energiewirtwirtschaftlich sinnvollen Bioenergieprojekten in den Ausschreibungen eine Zukunft. „Der Erhalt unserer Bestandsanlagen, die einen volkswirtschaftlichen Wert darstellen und den wesentlichen Beitrag zur sicheren, nachfrageorientierten und klimaschützenden Energieversorgung in Deutschland erbringen, ist wichtig. Wir brauchen aber eine langfristige verlässliche Perspektive für unsere Branche und das bedeutet einen moderaten Zubau an neuen Biomasseanlagen“, betont Hochi. Die Biomethanbranche habe in den Diskussionen der letzten Wochen und Monate immer wieder verdeutlicht, sich mit dem Systemwechsel im Rahmen der Ausschreibungen dem Wettbewerb zu stellen. „Mit den jetzt beschlossenen Rahmenbedingungen wird uns wettbewerbliches und zukunftsorientiertes Agieren verwehrt“, so der Bioenergieverband.

 

Scharf kritisiert der Biogasrat+ auch die Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers Gabriel zu den Kosten der Erneuerbaren und insbesondere zu Biomasse. „Mit seinen Behauptungen hat Herr Gabriel einmal mehr eindrucksvoll bewiesen, dass er die Fakten zu den tatsächlichen Kosten konsequent zu ignorieren vermag und eine ehrliche Diskussion verweigert“, erklärt Hochi. Gleichwohl werde der Verband mit Blick auf die kommenden Gesetzesnovellen und die Umsetzung des Ausschreibungsmodells für Biomasse, mit Nachdruck daran arbeiten, politische Vorurteile gegenüber der Bioenergieerzeugung durch klare Sachargumente und Fakten zu entkräften, so dass Bioenergieerzeugung in Deutschland wieder eine verlässliche Zukunft hat.


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