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Ältere Biogasanlagen müssen jetzt handeln

Biogasanlagenbetreiber haben verschiedene Optionen, wie sie die Anlage nach Auslaufen der ersten EEG-Förderperiode weiter betreiben können. Anregungen dazu gab der FNR/KTBL-Kongress „Biogas in der Landwirtschaft“.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Stärken von Biogas müssen offensiver ausgespielt werden. Dazu gehören die bedarfsgerechte Strombereitstellung oder die Biomethanerzeugung für den Wärme- und Mobilitätssektor, betonte Dr. Andreas Schütte, Geschäftsführer der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), auf dem Biogaskongress „Biogas in der Landwirtschaft – Stand und Perspektiven“. Die FNR hatte den Kongress gemeinsam mit dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) am 26. und 27. September 2017 in Bayreuth organisiert. Schütte wies nicht nur auf entsprechende Fördermaßnahmen zur Systemintegration von Bioenergie aus dem Energie- und Klimafonds der Bundesregierung hin, sondern machte auch auf die steigende Effizienz und sinkenden Anwenderkosten von Methanaufbereitungsanlagen aufmerksam. Dadurch würde diese Technik auch für immer kleinere Biogasanlagen interessant.


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„Die Flexibilisierung von Biogasanlagen ist in einem breiten Bereich technisch möglich und zum Teil bereits in der Praxis realisiert,“ berichtete Dr. Jan Liebetrau vom Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Allerdings gäbe es Unterschiede in der Art der Flexibilisierung. Das hänge von der Dimensionierung der Gasverwertung, der vorgeschalteten Anlagenkomponenten sowie den Möglichkeiten, den Betrieb umzustellen, ab. Insbesondere Fütterungs- und Gasspeichermanagement seien zu empfehlen, da damit Optimierungen hinsichtlich Flexibilität, Betriebssicherheit und Effizienz möglich wären, sagte Liebetrau. Dieses Potenzial sollte auch im Hinblick auf die Zeit nach der EEG-Förderung ausgebaut werden. Denn neben den technischen Flexibilisierungsmöglichkeiten zeige sich auch, dass aufgrund der möglichen Leistungsreduktion von Biogasanlagen der notwendige Netzausbau reduziert werden und somit erhebliche Investitionen in den zusätzlichen Netzausbau eingespart werden könnten.


Mit dem Auslaufen der ersten Förderperiode des EEG stehen die Betreiber von Biogasanlagen nach 20 Betriebsjahren vor der Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen die Anlagen weiter betrieben werden sollen. Besonders für Biogasanlagen, die vor bzw. im Jahr 2001 in Betrieb genommen wurden, besteht nur noch bis 2020 die Möglichkeit, ohne Vergütungslücke an der Ausschreibung teilzunehmen. Die notwendigen technischen Vorleistungen dazu sind laut Dr. Gerd Reinhold von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) sehr hoch. Dazu gehören die doppelte Überbauung, 150 Tage Verweilzeit im gasdichten Raum, Umwallung, Trafo- sowie Gasspeichervergrößerung. Insgesamt müsse man anlagenindividuell prüfen, wie die geforderte Überbauung erreichbar sei und zu welchem Gebotspreis der Betreiber an der Ausschreibung teilnehmen kann.


Alternativ zur Ausschreibung sollten größere Agrarbetriebe über die güllebasierte Eigenstromerzeugung nachdenken. Bei entsprechend hohem Strombedarf könne das laut Reinhold eine lohnenswerte Alternative sein, sofern die rechtlichen Regelungen beim Eigenbetrieb nicht dazu führen, dass die EEG-Umlage ganz oder anteilig fällig wird und dadurch die Wirtschaftlichkeit des Konzepts verloren geht.

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