„Wir würden ja gern, aber man lässt uns nicht!“ So oder ähnlich klagen derzeit viele Biogaserzeuger. Grund ist die extreme Zurückhaltung von Behörden, neue Gülle- oder Gärrestlager zu genehmigen. Mit neuen Behältern wollen die Landwirte nicht nur auf die Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) oder der Dünge-Verordnung reagieren. Maschinenringe und Gülle-Börsen würden auch gern mehr Rohstoffe aus Veredelungsbetrieben in Ackerbauregionen transportieren. Um Anlieferung und bedarfsgerechte Ausbringung zu entkoppeln, sind aber auch dort Zwischenlager nötig.
Genauso behindern einige Genehmigungsbehörden den Umstieg auf kostengünstigere Substrate. Biogaserzeuger, die bedarfsgerecht Strom erzeugen wollen und daher eine Genehmigung für ein größeres BHKW oder einen größeren Gasspeicher beantragen, wollen in dem Zuge auch gern den Substratmix verändern. Doch Planer raten davon inzwischen ab, weil einige Behördenvertreter das kritisch sehen und die Genehmigung extrem lang hinauszögern.
Wie Praktiker berichten, hängen sich die Behördenmitarbeiter häufig an Kleinigkeiten auf. Das verzögert nicht nur die Energiewende. Das kostet auch viel Zeit und Nerven für die Landwirte. Zudem können sie ihre Anlage so nicht fit machen für ein mögliches Ausschreibungsverfahren, bei dem sie zwar eine Anschlussförderung für zehn Jahre erhalten können, aber mit einer Höchstvergütung von 16,9 ct/kWh Strom zurecht kommen müssen. Das geht nur mit einer optimieren Betriebsführung sowie möglichst geringen Rohstoffkosten.
Viele neue Gesetze bringen also überhaupt nichts, wenn sich die Betreiber vor Ort nicht entwickeln können. Hier müssen vor allem Vertreter der Landesregierungen genauer hinschauen und z.B. über Verwaltungserlasse für mehr Bewegung sorgen. Wohlgemerkt: Es geht nicht um eine Umgehung von Gesetzen. Aber wer sich im Rechtsrahmen weiterentwickeln will, sollte das bitte schön auch tun dürfen – ohne Nervenkrieg und Schikane.