Im Jahr 2015 hat es auf Biogasanlagen 310 Unfälle mit Personenschaden gegeben, davon vier tödlich. „Mit 4,6 Unfällen pro 100 Biogasanlagen liegen die Zahlen nur bei der Hälfte der Unfälle in der Landwirtschaft“, berichtete Ludger Kock von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gestern auf dem Kongress „Biogas Convention 2016“ in Hannover. Denn in der Landwirtschaft weist die Statistik 8,3 Unfälle je 100 Betriebe aus. Die Zahl der Biogas-Unfälle ist in den vergangenen Jahren trotz steigender Anlagenzahl auch nicht gestiegen – aber auch nicht weniger geworden.
„Der Gesetzgeber versucht mit einer Unmenge an Regelwerken, die Sicherheit auf Anlagen zu erhöhen“, erläuterte auch Manuel Maciejczyk, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Die Situation sei komplett unübersichtlich, es gäbe derzeit 400 Gesetze, Verordnungen und technische Regeln, die weder abgestimmt sind noch auf Biogasanlagen passen. Viele Vorschriften werden gerade überarbeitet und erweitert wie die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung oder die TA Luft. Dazu kommen zahlreiche neue Vorschriften, die in Arbeit sind, wie z.B. die Technische Regeln TRWS 793, die Biogasanlagenverordnung, die Technischen Regeln für Anlagensicherheit, eine neue TA Abstand oder die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). „Mehr Papier erhöht die Sicherheit aber nicht. Das Problem ist, dass die bestehenden Regeln besser angewendet werden müssen“, ergänzte Kock.
Er machte das am Beispiel der vier tödlichen Unfälle fest:
- In einem Fall wurde ein Landwirt bei der Entnahme von Silage per Schaufel von Silage verschüttet und erstickte. „Es gibt schon lange die Vorgabe, dass der Landwirt einen Silagestock nicht unterhöhlen darf. Daran hatte sich das Unfallopfer nicht gehalten“, so Kock.
- Ein weiterer tödlicher Unfall mit zwei Opfern entstand durch austretendes Gas an einer Vorgube, die der Anlagenbetreiber und ein Mitarbeiter abdichten wollten. Sie wurden ohnmächtig und fielen in die Grube. „Das hätten sie vermeiden können, wenn sie wie vorgeschrieben ein Gaswarngerät benutzt hätten“, meinte Koch.
- Der dritte Unfall ereignete sich in einem Annahmebunker: Der Mitarbeiter hat vermutlich bei laufendem Betrieb des Dosierers versucht, Störstoffe zu entfernen, wurde von der Walze erfasst und zerquetscht. „Hier hätte er den Notausschalter betätigen und sichern müssen. Außerdem hätte der Bunker mit einem 1,80 m hohen Gitter mit Kontaktschalter beim Öffnen gesichert werden müssen“, beschrieb Koch.
Der Fachverband Biogas will die Sicherheit von Betreibern, Fachfirmen, Anlagenbauern, Gutachtern und Behörden mit Aktivitäten in dem Schulungsverbund Biogas weiter erhöhen. „Wir brauchen eine neue Sicherheitskultur auf den Anlagen, die Betreiber müssen sich klar machen, dass sie hier mehr Verantwortung übernehmen müssen“, erklärte der Geschäftsführer. Das könnte nicht nur die Sicherheit auf den Anlagen erhöhen, sondern auch die Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, sagte Maciejczyk: „Sichere und gute Biogasanlagen sind die effizienteste Öffentlichkeitsarbeit!“