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Biogas – bewegt sich das BMWi doch?

Die neuen Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zur Bioenergieförderung würden Biogas weiterhin abwürgen. Gegen die Pläne gibt es jetzt aber auch Kritik auf Seiten der Regierung.

Lesezeit: 4 Minuten

  Der derzeit kursierende und noch nicht ressortabgestimmte EEG-Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) ist eine herbe Enttäuschung für die Biogasbranche. Denn was sich in den bisher veröffentlichten Eckpunkten bereits angedeutet hat: Das Ministerium will die Technologie scheinbar nicht mehr gleichberechtigt neben Wind- und Solarenergie in dem Gesetz fördern. Nur so ist zu erklären, dass der Entwurf immer noch keine eigenständigen Ausschreibungsregelungen zur Biomasse enthält, sondern lediglich eine sogenannte Verordnungsermächtigung. Danach könnte das BMWi eine Verordnung erlassen, die eine mögliche Anschlussregelung für Biomasseanlagen (Holz, Biogas) enthält. „Da im nächsten Jahr Bundestagswahlen sind, gehen wir davon aus, dass eine Verordnung erst im Jahr 2018 und damit viel zu spät für die Biogasbranche käme“, erklärte Harald Wedemeyer, Justitiar und Bioenergieexperte beim niedersächsischen Landvolkverband, vergangene Woche auf der Biogastagung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Verden.


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Denn viele Investitionsentscheidungen müssen auf den Höfen jetzt getroffen werden, z.B. ob es sich lohnt, noch einmal ein neues BHKW zu installieren oder ein zusätzliches Gärrestlager zu bauen.

Aus diesem Grund setzen sich der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Biogas und der Bundesverband Bioenergie schon länger dafür ein, dass es im EEG 2016 schon konkrete Aussagen zur Förderung von Biomasse gibt.


In einem inoffiziellen Arbeitsentwurf zum EEG vom Dezember 2015 hat das BMWi schon einmal Eckpunkte für eine mögliche Ausschreibung von Bestandsanlagen vorgegeben. Danach könnten Biomasseanlagen auch unter 1 MW Leistung oder Anlagen, die vor 2012 ausschließlich mit Biomasse in Betrieb genommen wurden, an Ausschreibungen teilnehmen. „Das hat das Wirtschaftsministerium auch in den „Referentenentwurf“ übernommen“, erklärt Wedemeyer. Allerdings auch wieder nur als Option für eine Verordnung. Weitere Eckpunkte für die Ausschreibung, die im Entwurf stehen bzw. in der aktuellen politischen Diskussion kursieren:

  • Es soll dabei bleiben, dass 75 - kW Gülleanlagen und Bioabfallanlagen nicht an einer Ausschreibung teilnehmen müssen.-Eine Ausschreibung könnte für Neuanlagen ab 150 kW Leistung verpflichtend werden. „Wir setzen uns dafür ein, dass auch kleinere Anlagen freiwillig teilnehmen dürfen“, ergänzt Wedemeyer.
  • Es soll für Biomasseanlagen (anders bei Wind und Solar) nur eine Ausschreibung pro Jahr geben. Wer keinen Zuschlag erhält, müsste demnach ein Jahr warten.
  • Es soll eine gemeinsame Ausschreibung für Biogas- und Holzheizkraftwerke geben.
  • Der Förderzuschlag soll für zehn Jahre gelten.
  • Als Höchstwert schlägt das BMWi entweder 14,88 ct/kWh oder die individuelle Durchschnittsvergütung der letzten fünf Jahren einer Anlage vor – je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
Gerade bei dem Höchstwert sieht Wedemeyer noch erheblichen Klärungsbedarf. Denn das BMWi hat dafür pauschal die aktuelle Vergütung für Abfallanlagen als Basis genommen. „Mit 14,88 ct lässt sich auch mit älteren Anlagen kein Strom aus Wirtschaftsdünger und Energiepflanzen produzieren, selbst wenn man auf teuren Mais verzichtet“, warnt er. Wenn die Bundesregierung selbst das niedrige Ausbauziel von 100 MW an neuer Anlagenleistung pro Jahr erreichen will, müsse sie die Förderung attraktiver gestalten. „Ansonsten nimmt keiner an einer Ausschreibung teil“, erwartet er.

Mut macht der Branche aktuell ein Vorstoß der Länder Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz, die sich für eine Regelung von Biomasseanlagen im EEG 2016 stark machen. Sie fordern, dass als Höchstwert ausschließlich der Durchschnitt der letzten fünf Jahre angesetzt wird. Allerdings machen sie auch Vorgaben, dass künftig maximal 50 % Mais in der Ration sein darf. „Damit kann die Branche aber zur Not leben, weil Betreiber bei sinkender Förderung sowieso auf teure Substrate verzichten müssen“, beurteilt Wedemeyer dieses. Die Branche setzt sich zudem dafür ein, dass der Betreiber ansonsten flexibel bei der Wahl der Rohstoffe ist. Denn nur damit kann er kostengünstig Strom produzieren.


Die drei Bundesländer fordern in ihrem Entwurf außerdem,. dass es eine Differenzierung nach Größenklassen sowie eine getrennte Vergütung für feste und gasförmige Biomasse geben sollte.

„Diesen Vorstoß begrüßen wir sehr“, erklärt Wedemeyer. Zudem setzt sich die Branche dafür ein, dass das Zubauziel auf 100 MW netto geändert wird. Dabei würde die Anlagenleistung, die stillgelegt wird, berücksichtigt. 


Unterstützung erhält die Branche auch vom Bundeslandwirtschaftsministerium:Minister Christian Schmidt erklärte, dass er dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen werde. Auch er fordert eine verlässliche Förderung der Bioenergie.


Noch sieht Wedemeyer daher die Felle für die Bioenergie noch nicht wegschwimmen. Er macht aber deutlich: „Jetzt müssen sich alle Beteiligten über ihre Bundestagsabgeordneten einsetzen, damit wir eine Anschlussregelung bekommen.“

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