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Brennholz muss trocken sein

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz darf Holz nur als Brennstoff genutzt werden, wenn es weniger als 25 % Feuchtigkeit enthält und als „lufttrocken“ gilt. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz darf Holz nur als Brennstoff genutzt werden, wenn es weniger als 25 % Feuchtigkeit enthält und als „lufttrocken“ gilt. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass die Einhaltung dieser Vorgabe für Holzfeuerungen bis 1 000 kW gegebenenfalls auch vom Schornsteinfeger überprüft wird.


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Angesichts steigender Energiepreise lohne es sich auch, Brennholz ausreichend zu trocknen. So betrage der durchschnittliche Brennwert eines Kilogramms lufttrockenen Holzes etwa 4 kWh, bei frisch geschlagenem Holz sei es gerade einmal die Hälfte, erläuterte die Kammer. Nach ihrer Empfehlung soll Scheitholz für eine schnelle Trocknung vor Regen geschützt an einem luftigen Ort gelagert werden. Um den Wasserentzug zu beschleunigen, sollte das Holz frühzeitig auf die erforderliche Länge gesägt und gespalten werden. Vor allem im Winter empfiehlt sich eine überdachte Lagerung, beispielsweise in einem halboffenen Schuppen mit winddurchlässigen Seitenwänden. Unter günstigen Bedingungen könne der angestrebte Feuchtgehalt von 25 % dann schon nach einem Jahr erreicht werden.


Bei der Lagerung von Holzhackschnitzeln ist nach Kammerangaben vor allem auf eine gute Luftzirkulation zu achten, da kleinere Hölzer mit relativ hohen Wassergehalten schnell schimmeln und verrotten können. Um hier vorzubeugen, sollte das eingeschlagene Holz bereits vor dem Hacken ausreichend abgetrocknet sein. Als vorteilhaft hat es sich laut Landwirtschaftskammer erwiesen, das Holz im Winter einzuschlagen, wenn wenig Saft im Stamm ist und es dann bis zum Hacken im Spätsommer zu lagern. (AgE)

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