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DBV: Entschädigungen beim Netzausbau endlich neu justieren

„Damit die Stromtrassen ausgebaut werden können, sind die Entschädigungen für die Grundeigentümer erheblich zu verbessern. Ohne entscheidende Veränderungen der Entschädigungsgrundsätze wird es weiterhin keine Akzeptanz und Unterstützung des Baus neuer Stromtrassen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen geben.

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„Damit die Stromtrassen für die Energiewende endlich beschleunigt ausgebaut werden können, sind die Entschädigungen für die Grundeigentümer erheblich zu verbessern. Ohne entscheidende Veränderungen der Entschädigungsgrundsätze wird es weiterhin keine Akzeptanz und Unterstützung des Baus neuer Stromtrassen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen geben.“


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Dies betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken zum Positionspapier für die Bundesfachplanung für Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdverkabelvorrang der Bundesnetzagentur.


Darin bekräftigte der DBV erneut seine Forderung, dass die Grundeigentümer sowie Land-und Forstwirte für das Zurverfügungstellen ihrer Flächen zusätzlich wiederkehrende Zahlungen zur bisherigen lediglich einmaligen Dienstbarkeitsentschädigung erhalten müssen.

 

Der DBV betont, dass die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu einer fairen Entschädigung auch zu einer Neujustierung der bestehenden Entschädigungsgrundsätze führen müssen. „Mit dem Ende dieser Legislaturperiode dürfen diese Vereinbarungen der Großen Koalition nicht ergebnislos versanden“, mahnte Krüsken. Wer fremden Grund und Boden nutze und damit wie die Unternehmen der Netzbetreiber auch Ertrag erwirtschaftet, müsse gerechterweise auch die Eigentümer daran teilhaben lassen.

 

Dies gelte vor allem vor dem Hintergrund der anstehenden Großprojekte, wo Erdkabel gesetzlich vorgeschrieben Vorrang erhalten. Denn eine Verlegung von Höchstspannungsleitungen in den Boden können die land- und forstwirtschaftlicher Flächen viel gravierender beeinflussen als der klassische Freileitungsbau. Umfangreiche Aushebungsarbeiten mit Eingriffen in die Bodenstruktur sowie Wärmeabstrahlungen der Erdkabel sind unvermeidbar und können sich unkalkulierbar auf den Ertrag auswirken. Krüsken wies auch darauf hin, dass die Eingriffe in den Boden beim Netzausbau grundsätzlich keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen nach sich ziehen dürfen. So sei der Netzausbau eine unverzichtbare Voraussetzung der ökologisch ausgerichteten Energiewende.

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