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KWK-Ausschreibung: Zuschlag nur für 82 MW

Die Bundesnetzagentur hat am 8. Dezember die Zuschläge der ersten Ausschreibung für KWK-Anlagen erteilt. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,05 ct/kWh,

Lesezeit: 2 Minuten

DieBundesnetzagentur (BNetzA) hat im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für KWK-Anlagen sieben Gebote mit einem Gebotsumfang von 82 Megawatt bezuschlagt. Ausgeschrieben waren allerdings 100 MW. Aber die Bieter hatten 20 Gebote mit einem Volumen von 225 Megawatt eingereicht. Hätte die BNetzA das achte Gebot auch berücksichtigt, wäre das Ausschreibungsvolumen deutlich überschritten worden. Das nicht zugeschlagene Volumen wird in der nächsten Ausschreibungsrunde nachgeholt.


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Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 4,05 Cent. Der niedrigste Gebotswert liegt bei 3,19 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 4,99 ct/kWh. Der Zuschlagswert ist der individuell gebotene Wert (Gebotspreisverfahren). „Die Ausschreibung unterstützt damit die Kosteneffizienz der KWK-Förderung“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.



Verschiedene Anlagengrößen



Die Anlagenleistung der bezuschlagten Gebote zeigt, dass auch ein Wettbewerb zwischen unterschiedlich dimensionierten KWK-Anlagen möglich ist. Es wurden sowohl fünf kleinere Gebote (mit einer Anlagenleistung von jeweils eins bis zehn Megawatt) als auch zwei größere Gebote (mit einer Anlagenleistung von jeweils etwa 30 Megawatt) bezuschlagt. Auch der Wettbewerb zwischen Geboten für modernisierte KWK-Anlagen und neue KWK-Anlagen funktioniert. Für neue KWK-Anlagen wurden 16 und für modernisierte wurden vier Gebote abgegeben. Drei kleinere Zuschläge entfallen auf Modernisierungen.



Keine Ausschlüsse


Teilnehmen konnten an der Ausschreibung

  • neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 1 bis einschließlich 50 Megawatt und
  • modernisierte KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 1 bis einschließlich 50 Megawatt,
die nach dem 31. Dezember 2016 den Dauerbetrieb aufgenommen oder wieder aufgenommen haben.



Die Qualität der Gebote ist in der ersten Ausschreibungsrunde außergewöhnlich hoch. Keines der Gebote musste ausgeschlossen werden. Dies zeige, dass das Verfahren von den Bietern verstanden wurde und die Anforderungen an die Gebote erfüllbar seien, so die BNetzA. Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/kwk-ausschreibung17-1).

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