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Netzbetreiber dürfen keine Prüfgebühr verlangen

Wer eine Solarstromanlage installieren will, muss zunächst einen Antrag bei seinem Netzbetreiber stellen. Für die so genannte Netzprüfung verlangen einige Energieversorger eine Gebühr. Zu unrecht, wie ich nun herausstellt.

Lesezeit: 1 Minuten

Wer eine Solarstromanlage installieren will, muss zunächst einen Antrag bei seinem Netzbetreiber stellen. Dieser prüft dann, wann und wo genau der Sonnenstrom ins Netz eingespeist werden darf. Einige Energieversorger verlangen für die so genannte Netzprüfung vom Anlagenbetreiber eine Gebühr. Zu unrecht, heißt es nun in einem Beitrag im Photovoltaikforum. Dabei beruft sich das Forum auf die so genannte Clearingstelle. Diese vermittelt bei Streitfragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Deren Urteile haben zwar keinen rechtsverbindlichen Charakter, die meisten Richter orientieren sich aber an deren Entscheidungen.

 

Betreiber, die bereits eine Gebühr gezahlt haben, können diese möglicherweise sogar zurückfordern. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anlagenbetreiber den Rechtsverstoß durch den Netzbetreiber erkannte.


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