Am 1. Oktober 2018 wird es wieder zwei Ausschreibungen für Wind- und Solarparks geben. Das teilte die Bundesnetzagentur gestern (15. August) mit. Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Höchstgebot im Jahr 2018 nach Festlegung der Bundesnetzagentur 6,30 ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 670.161 Kilowatt. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können in dieser Runde 311.271 Kilowatt bezuschlagt werden. Die Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen18-4 veröffentlicht.
Solaranlagen: Höchstgebot 8,75 ct/kWh
Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für diesen Termin8,75 ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 182.479 Kilowatt. Die Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen18-3 veröffentlicht.
Bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen handelt sich um zwei getrennt zu betrachtende Ausschreibungen, die zum gleichen Termin stattfinden
In beiden Ausschreibungen werden die Zuschläge grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Im Gebotspreisverfahren erhält jeder Bieter eine Förderung in der Höhe seines Gebots. Abweichend erhalten Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land den Markträumungspreis. Gemeint ist der Gleichgewichtspreis, bei dem Angebot und Nachfrage gleich groß sind.
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