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Neue Speicherförderung: Jetzt auch für Landwirte

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderung für Solarspeicher aufgestockt. Bezuschusst werden Speicher in Verbindung mit einer 30 kW-Photovoltaikanlage.

Lesezeit: 3 Minuten

Immer mehr Hausbesitzer nehmen das Photovoltaik-Batteriespeicherprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Anspruch, um mit finanzieller Unterstützung ihre Solaranlage mit einem Speicher aus- oder nachzurüsten. Allein in diesem Jahr wurden nach Aussage des BMWi bis Ende Mai knapp 3.200 Zusagen auf Förderung erteilt. Seit Programmstart im März 2016 sind es insgesamt 8.000 Zusagen.


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Um noch mehr Hausbesitzern eine Förderung zu ermöglichen, hat das BMWi die Fördersumme für dieses Jahr noch einmal deutlich aufgestockt. Damit können allein in diesem Jahr voraussichtlich 10.000 Antragsteller eine Förderzusage erhalten – das sind rund 50 Prozent mehr als ursprünglich geplant. Und auch 2018 stehen genügend Fördermittel bereit, um weitere 5.000 Anträge zu bewilligen. Die Förderung erfolgt direkt über die KfW.

Mit dem Förderprogramm Erneuerbare Energien – Speicher fördert das BWMi die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen zum Eigenverbrauch. Die Förderung besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen Kredit der KfW und einem Tilgungszuschuss aus Mitteln BMWi.


Um wegen der stark sinkenden Kosten für Batteriespeicher eine Überförderung zu vermeiden, hat die Bundesregierung nun beschlossen, die Fördersätze für die Speicher schneller als geplant zu reduzieren. Der Fördersatz gibt an, welchen Anteil der Nettoinvestitionskosten, die für den Kauf und Einbau eines Batteriespeichers anfallen, der Staat übernimmt. Zurzeit liegt der Fördersatz noch bei 19 Prozent. Er sinkt ab dem 1. Juli 2017 wie geplant auf 16 Prozent. Bereits ab Oktober 2017 gilt ein Fördersatz von 13 Prozent. Ab Januar 2018 sinkt er dann letztmalig auf 10 Prozent.


Mit Hilfe des Förderprogramms können Antragsteller auch einen stationären Batteriespeicher nachrüsten, wenn sie die Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen haben. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen.

Die Anforderungen an Batteriespeicher und Photovoltaik-Anlage:

  •  Die Leistung der installierten Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kWp nicht überschreiten.
  • Die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt beträgt 50 % der installierten Leistung der Photovoltaikanlage. Die Leistungsbegrenzung gilt  für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage.
  • Der Netzbetreiber darf die Leistungsbegrenzung auf eigene Kosten überprüfen.

Antragsberechtigt sind:


  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind,
  • Freiberufler,
  • Landwirte,
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die den Strom ganz oder teilweise einspeisen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

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