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Solarspeicher: Ab Mai gibt‘s Zuschüsse vom Staat

Wer sich einen Solarspeicher zulegt, erhält dafür ab dem 1. Mai dieses Jahres eine Finanzspritze vom Staat. Die Finanzierung des neuen Förderprogramms sei gesichert, bestätigte gestern das Bundesumweltministerium. Künftig wird der Staat den Kauf neuer Batteriespeicher für Solarstromanlagen mit bis zu 660 Euro pro Kilowatt Solarstromleistung bezuschussen.

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Wer sich einen Solarspeicher zulegt, erhält dafür ab dem 1. Mai dieses Jahres eine Finanzspritze vom Staat. Die Finanzierung des neuen Förderprogramms sei gesichert, bestätigte gestern das Bundesumweltministerium.


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Künftig wird der Staat den Kauf neuer Batteriespeicher für Solarstromanlagen mit bis zu 660 Euro pro Kilowatt Solarstromleistung bezuschussen. Im ersten Jahr werden Fördermittel in einem Umfang von 25 Millionen Euro bereitgestellt und von der KfW Bankengruppe vergeben.


Stromnetz wird entlastet


Die Nutzung dezentraler Energiespeicher gilt als wichtiger Baustein der Energiewende. Batteriespeicher helfen, das sonnenscheinabhängige Solarstromangebot mittels Zwischenspeicherung an die individuelle Stromnachfrage anzupassen. Sie verringern so auch den Bedarf, die lokalen Stromnetze für die Aufnahme größerer Anteile Erneuerbarer Energien auszubauen.


Die Erzeugungskosten für Solarstrom liegen inzwischen meist unter den Strom-Bezugspreisen vom Energieversorger. Damit lohnt sich für immer mehr Menschen und Betriebe, selbst erzeugten Sonnenstrom auch selbst zu nutzen. In einem Einfamilienhaus mit einer Photovoltaik-Anlage können Verbraucher in Kombination mit einem lokalen Batteriespeicher ihren externen Strombezug sinnvoll um bis zu 60 Prozent reduzieren, wie das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) ermittelt hat.


Speicher entlasten die Stromnetze und stabilisieren zudem die Strompreise. Durch Speicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind, können danach Spitzen in der Einspeiseleistung um bis zu 40 Prozent reduziert werden. Die Aufnahmefähigkeit der lokalen Stromnetze ohne zusätzlichen Ausbau werde damit um bis zu zwei Drittel gesteigert.


Leistung muss reduziert werden


Solarstrom-Anlagen, die mit staatlich geförderten Speichern kombiniert werden, müssen ihre Leistung für die gesamte Vergütungsdauer auf 60 Prozent der Anlagenleistung reduzieren. Damit tragen die Anlagenbetreiber dazu bei, dass Produktionsspitzen vermieden werden. Die Verteilnetze müssen nicht mehr auf die maximale Einspeisung der Solarstrom-Anlagen ausgelegt werden. Das spart Leitungskapazitäten, weniger neue Stromleitungen müssen verlegt werden.


Wie sich Solarspeicher rechnen, lesen im nächsten Energie-Magazin. Es erscheint mit der Juni-Ausgabe von top agrar.

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