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Streit um Lockerungen für EEG-Novelle

Die Bundesregierung will den Bau neuer Wind- und Solarstromanlagen künftig ausschreiben. Für Bürgerprojekte sollen die Bedingungen aber gelockert werden, was wiederum den Bundesverband der Energiewirtschaft auf den Plan ruft.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung will den Bau neuer Wind- und Solarstromanlagen künftig ausschreiben. Den Zuschlag erhalten dann nur diejenigen, die den Strom besonders günstig produzieren können. Feste Einspeisevergütungen würden der Vergangenheit angehören.


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Nicht wenige befürchten aber, dass Bürgerprojekte und Landwirte in dem neuen System kaum noch eine Chance haben. Denn um an den Ausschreibungen teilzunehmen zu können, sind im Vorfeld aufwändige Planungen notwendig, die Großinvestoren besser stemmen können als Landwirte und Bürger.

 

Die Regierung hat allerdings auf die Kritik reagiert und will das Verfahren lockern. Lesen Sie dazu auch die Meldung: Neue Eckpunkte für EEG-Novelle. Das wiederum kritisiert nun Johannes Kempmann, Präsident des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, zum Auftakt der Smart Renewables 2016.


Die Ergebnisse der ersten drei Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen hätten gezeigt, dass durchaus auch kleinere Akteure zum Zuge kämen. "Die Angst, dass durch Ausschreibungen die Akteursvielfalt reduziert werde, ist unbegründet. Auch kleinere Akteure können sich in Ausschreibungen gut positionieren. Viel bedenklicher sind die blinden Flecken im Ausschreibungsdesign", so Kempmann.

Bisher gäbe es zu viele, zu weit gefasste Ausnahmeregelungen - vor allem für Photovoltaik-Dachanlagen: "Der ungebremste Ausbau von PV-Dachanlagen geht weiter. Damit der Zielkorridor für Erneuerbare Energien trotzdem eingehalten wird, plant die Politik nun den Windkraftausbau an Land einzuschränken. Allein aus ökonomischer Sicht macht es aber keinen Sinn, die effizientere Erzeugungsart auszubremsen - zumal die Windräder im Unterschied zu PV-Modulen größtenteils in Deutschland produziert werden."



Skeptisch sieht der BDEW auch den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zu Ausnahmeregelungen für Bürgerwindparks. Dazu Kempmann: "Selbstverständlich sollen Bürgerprojekte auch weiterhin eine relevante Rolle bei der Umsetzung der Energiewende spielen. Das stärkt die Akteursvielfalt und die Akzeptanz für den Anlagenbau. Aber: Eine Privilegierung von Akteursgruppen führt grundsätzlich zu Wettbewerbsverzerrungen, was die Kosteneffizienz der Auktion beeinträchtigt." Um die Akteursvielfalt dennoch zu wahren, empfehle der BDEW zum Beispiel Versicherungsprodukte, mit denen sich kleinere Bieter gegen die Risiken einer Ausschreibung wappnen könnten: Komme ein kleinerer Bieter bei einer Ausschreibung nicht zum Zuge, würden ihm die nachweisbaren Projektkosten als Versicherungsfall ausbezahlt werden.

 

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisierte Kempmann. „Von einem ungebremsten Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen kann keine Rede sein“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Vielmehr sei der Zubau seit drei Jahren deutlich geringer ausgefallen, als eigentlich von der Regierung geplant. „Daher warnen wir eindringlich vor einer Übertragung des Auktionsmechanismus auf den Gebäudesektor. Aufgrund komplexer, kleinteiliger und heterogener Akteurs-, Planungs- und Finanzierungsstrukturen sind Ausschreibungen von PV-Dachanlagen zum Scheitern verurteilt“, sagte Körnig auf der Konferenz.

 

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