Union und SPD wollen einer weiteren Steigerung des Biomasseanbaus zur Energieerzeugung Einhalt gebieten. Bei der anstehenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will man den Zubau der Energieerzeugung aus Biomasse auf Abfall und Reststoffe begrenzen.
In der Zielrichtung ist sich die Arbeitsgruppe „Energie“ einig, auch wenn die CSU noch für eine abgeschwächte Formulierung streitet und künftig lediglich „überwiegend“ auf Rest- und Abfallstoffe zurückgreifen will. Die Unterhändler der Arbeitsgruppe „Energie“ sind überzeugt, auf diese Weise einen Beitrag zum Schutz der Natur zu leisten, einer „Vermaisung der Landschaft“ entgegenzuwirken und Nutzungskonkurrenzen zu entschärfen. Bestehende Anlagen sollen den Fachleuten zufolge möglichst bedarfsorientiert gefahren werden, um Vorteile für die Systemstabilität zu nutzen.
Insbesondere auf windstarken Standorten will man die Fördersätze für Windkraftanlagen senken und auf diese Weise Überförderungen abbauen. Gleichzeitig wollen Union und SPD durch eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells dafür sorgen, dass bundesweit die guten Standorte auch in Zukunft wirtschaftlich genutzt werden können. Neu eingeführt werden soll eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch. Die soll es den Ländern ermöglichen, Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung festzulegen. Bei der Photovoltaik will man an der derzeit geltendenRegelung mit dem „atmenden Deckel“ und der Obergrenze festhalten.
Grundsätzlich garantieren Union und SPD bei der EEG-Neufassung Altanlagen Bestandschutz. Für alle Technologien will man eine kontinuierliche Degression verankern. Bonusregelungen sollen überprüft und weitgehend gestrichen werden. AgE