Knapp 90 Prozent der Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die in der zweiten Ausschreibungsrunde einen Zuschlag erhalten hatten, wurden mittlerweile errichtet. Das teilt die Bundesnetzagentur mit. „Die erneut hohe Realisierungsrate zeigt, dass die Ausschreibungen funktionieren. Die Bieter haben Preise geboten, zu denen sie auch Anlagen errichten und betreiben können“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Insgesamt hatte die Bundesnetzagentur nach der zweiten Ausschreibungsrunde 33 Förderberechtigungen ausgestellt. Eine solche Berechtigung setzt voraus, dass der Bieter die Anlage in Betrieb genommen hat. Für vier Zuschläge konnten keine Projekte realisiert werden. Hier fällt eine Strafzahlung an, die dem EEG-Konto gutgeschrieben wird.
Zur Sicherstellung der Realisierung mussten die Bieter bei der Gebotsabgabe ihren Planungsstand nachweisen; gleichzeitig wurden Sicherheitsleistungen verlangt. Diese Sicherheiten erhalten die Bieter im Nachhinein zurückerstattet.
Die Bundesnetzagentur hat im Zeitraum 2015 bis 2016 insgesamt sechs Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt. Für die zweite dieser Runden ist die Antragsfrist für eine Förderberechtigung der Zuschläge am 20. August 2017 abgelaufen.
Viele Projektentwickler haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anlage auf einer anderen Fläche zu bauen, als sie bei Gebotsabgabe geplant hatten. Einige Zuschläge wurden zudem auf mehrere Projekte aufgeteilt.
Das hat im Ergebnis zu einer Verschiebung der regionalen Verteilung der Projekte beigetragen. Einige Bundesländer wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben heute deutlich höhere „Realisierungsanteile“ als nach den Ausschreibungsergebnissen zu erwarten gewesen wäre.
Das hohe Wettbewerbsniveau in den bisherigen Photovoltaik-Ausschreibungsrunden führt zu stetig sinkenden Zuschlagspreisen von 9,17 ct/kWh in der ersten Runde bis zu aktuell 5,66 ct/kWh in der Runde zum Gebotstermin 1. Juni 2017. Der nächste Gebotstermin für Solaranlagen ist der 1. Oktober 2017.