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Wie viel Windkraft kann man Bürgern zumuten?

Im vergangenen Jahr sind in Schleswig-Holstein 260 Windkraftanlagen ans Netz gegangen. Damit kommt das Bundesland auf insgesamt 2.900 Anlagen. Doch mit dem Zuwachs nehmen auch die Bürgerproteste zu.

Lesezeit: 3 Minuten

Im vergangenen Jahr sind in Schleswig-Holstein 260 Windkraftanlagen mit insgesamt 788 Megawatt Leistung zusätzlich ans Netz gegangen. Damit kommt das nördliche Bundesland auf insgesamt 2.900 Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 6.000 MW.


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Doch mit dem Zuwachs nehmen auch die Bürgerproteste gegen neue Windparks zu. Die Landesregierung steht nun vor der Hausforderung, einerseits auf diese Proteste einzugehen und andererseits ihre Energiewende-Ziele einzuhalten. Doch wie bekommt sie beide Ziele unter einen Hut? Darüber diskutierten auf dem "EE-Community-Treffen" in Husum Vertreter der Erneuerbare-Energie-Branche und Landespolitiker.


„Wir müssen den Leuten zeigen, was die Energiewende kostet und warum wir sie brauchen“, sagte Stefan Bolln, Mitglied im Arbeitskreis Umwelt der SPD-Landtagsfraktion. Er ergänzte: „Ich will nicht mehr nur über regenerativen Strom reden, sondern darüber, wie wir ihn zum Heizen benutzen können. Oder zum Autofahren.“

Ingbert Liebing, Mitglied des Bundestages in der CDU-Fraktion, betonte die Notwendigkeit der Transparenz und Ehrlichkeit besonders bei der Planung von Neuprojekten. „Akzeptanz bekommt man nur hin, wenn man vernünftig und nachvollziehbar plant und die Bürger beteiligt. Wenn die Menschen sehen, wie viel Steuern und Wertschöpfung durch Bürgerwindparks in die Region kommen, dann nehmen sie auch die Belastung des Landschaftsbildes oder Lärm in Kauf.“


Detlef Matthiessen, Energiepolitischer Sprecher der Bündnis 90/Grünen-Landtagsfraktion, erläuterte das aktuelle Beteiligungsverfahren: „Wir rechnen mit über 10.000 Stellungnahmen. Jeder Bürger kann schriftlich oder über die Online-Plattform BOB.SH für jede einzelne Fläche seine Einwände äußern. Mehr Demokratie geht nicht.“ Lars Harms, Fraktionsvorsitzender des SSW im Landtag, ergänzte: „Früher wurden nur Träger öffentlicher Belange beteiligt. Heute kann jeder Bürger Stellung nehmen.“


Oliver Kumbarzky, energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, schlug eine Clearing-Stelle auf Ministeriumsebene vor, um Lösungen für strittige Projekte zu finden. Dr. Patrick Breyer, Vorsitzender der Piraten-Landtagsfraktion, kritisierte: „Es kann nicht sein, dass ein Bürgervotum keine Rolle bei der Ausweisung von Windeignungsflächen spielt.


Wenn die jetzige Gesetzeslage das nicht hergibt, dann müssen wir eben die Planungsgesetze anpassen.“

Da das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschieden hatte, die einfache Zustimmung oder Ablehnung einer Gemeinde zur Ausweisung von Windeignungsgebieten sei kein abschließendes Planungskriterium, wurden für die neue Windenergie-Regionalplanung rund 80 Kriterien herangezogen, von so genannten „harten Tabu-Kriterien“ (zum Beispiel Abstand zur Wohnbebauung oder zu Naturschutzgebieten) bis hin zu weichen Tabu-Kriterien und Abwägungskriterien. Danach wurden 354 mögliche Windenergie-Eignungsflächen ausgewiesen, insgesamt knapp zwei Prozent der Landesfläche. Damit will die Landesregierung das Ziel erreichen, dreimal so viel Strom, wie im Land verbraucht wird, aus erneuerbaren Quellen zu produzieren.


„Die Akzeptanz wird für zu einer Schlüsselfrage der Energiewende“, ist Martin Kopp, Leiter der Netzwerkagentur EE.SH, überzeugt. „Wir wollen in Zukunft stärker die positiven Aspekte der Energiewende in den Vordergrund rücken, zum Beispiel die Tatsache, dass allein in Schleswig-Holstein 12.000 Menschen in der Windenergiebranche arbeiten.“

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